Landesregierung nötigt nun auch Niederwambach zu Steuererhöhungen
Doppelhaushalt 2024/2025 „zähneknirschend“ beschlossen
Niederwambach. 700.000 Euro Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von knapp 800.000 Euro jährlich gegenüber – das sind die Zahlen, die die Verbandsgemeindeverwaltung dem Ortsgemeinderat Niederwambach für die Haushaltsjahre 2024-2025 vorgelegt hat.
Knapp 500.000 Euro der Ausgaben entfallen auf Umlagen für den Landkreis und die Verbandsgemeinde – u.a. für KiTa, Schulen, Schulbusse, Schwimmbad, Feuerwehr und natürlich auch die Verwaltungen selber. Die Umlagen werden übrigens so berechnet, als hätte die Gemeinde die Steuern auf die vom Land vorgegebenen Hebesätze erhöht. Die Ablehnung einer Steuererhöhung für das Jahr 2023 hat die Ortsgemeinde Niederwambach so gesehen schon einige Tausend Euro „Strafe“ gekostet. Nach Abzug der Umlagen verbleiben der Ortsgemeinde Niederwambach damit zur Bewältigung eigener Aufgaben in der kommenden Haushaltsplanung jährlich nur ca. 200.000 Euro.
Der größte Ausgabenposten mit ca. 50.000 Euro ist für die Aufforstung notwendig, Insekten und Sturm haben, getrieben durch den Klimawandel, den Gemeindewald schwer in Mitleidenschaft gezogen. Bedenkt man, dass die Ortsgemeinde Niederwambach in der Vergangenheit durch Holzverkauf ein sattes Plus von ca. 50.000 Euro jährlich erwirtschaftet hat, ist hier deutlich nachzuvollziehen, warum der Haushalt trotz jahrelanger Sparsamkeit und des Verzichts auf teure Projekte aus eigener Kraft auf keinen Fall ausgeglichen werden kann. Nach Abzug von Personalkosten und weiteren Kosten für Pflichtaufgaben bleibt der Ortsgemeinde von den Einnahmen nichts mehr übrig. Jede weitere Maßnahme innerhalb der Gemeinde bringt die Kasse folglich ins Minus.
2022 wurden den Kommunen in Rheinland-Pfalz zur Finanzierung der Haushalte durch eine Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz (LFAG) „Daumenschrauben“ angelegt. Die Regelungen zwingen die Gemeinden faktisch dazu, die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer massiv zu erhöhen und somit die ohnehin durch Inflation und Energiekrise stark belasteten Bürgerinnen und Bürger stärker zur Kasse zu bitten. Sollten die Steuern nicht auf die vom Land geplanten Nivellierungssätze angehoben werden, sind die Aufsichtsbehörden angewiesen, unausgeglichene Haushalte nicht zu genehmigen. Damit wäre selbst das Wenige, was derzeit noch für die Menschen in den Dörfern geboten wird, nicht mehr finanzierbar. Und bei Investitionen gäbe es keine Förderung vom Land – dann regiert der Stillstand.
Niederwambach ist schuldenfrei und verfügt auch noch über Rücklagen. Der Grundsatz „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!“, wird haushaltsrechtlich jedoch nicht zugelassen. Das von den Bürgern erwirtschaftete und angesparte Geld darf nicht zum Haushaltsausgleich genutzt werden. Vielmehr müssen die Bürger dabei zusehen, wie die Rücklagen der Ortsgemeinde durch immer weiter steigende Umlagen dahinschmelzen wie der Schnee in der Sonne.
Zähneknirschend hat der Ortsgemeinderat Niederwambach deshalb beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes erhöhen. In Niederwambach lag der Hebesatz bei der Grundsteuer B bisher bei 365 Prozentpunkten. Eine Anhebung auf die geforderten 465 Punkte bedeutet Mehreinnahmen in Höhe von 14.000 Euro jährlich.
Die weniger einnahmerelevante Grundsteuer A wird auf 345 Punkte und die Gewerbesteuer auf 400 Punkte erhöht. Beides sorgt für eine fühlbare Mehrbelastung in der Geldbörse des Einzelnen, bringt den Haushalt aber nicht annähernd aus den roten Zahlen. Das müsste die Landesregierung mit einer Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs tun und wenigstens die Dinge bezahlen, die sie bestellt hat.
Durch großes ehrenamtliches Engagement der Einwohner konnte in den letzten Jahren auf die Beantragung von Fördermitteln verzichtet werden!
Auch in den vergangenen Jahren sah die Haushaltsplanung nicht so rosig aus. Durch Ausgabendisziplin und eine breite Bürgerbeteiligung konnte bei den jeweiligen Jahresabrechnungen aber weitgehend ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Und das ganz ohne Fördermittel, die ja auch aus Steuergeldern finanziert werden. „Vielleicht sind wir da auch nicht egoistisch genug!“, merkt Ortsbürgermeister Achim Ramseyer an. Um Fördergelder zu erhalten, müssen zudem aufwendige Antragsverfahren, überbordende bürokratische Hürden wie z.B. Machbarkeitsstudien, Architektenwettbewerbe, Ausschreibungsverfahren und dergleichen durchlaufen werden. Das treibt den Preis und vorgesehene Maßnahmen dauern oft gefühlte Ewigkeiten.
Schilder oder Schilda?
So hätte die Ortsgemeinde für den von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich angelegten und mit Spenderbänken ausgestatteten Rad- und Wanderweg „Rund um Niederwambach“ bei Beachtung der „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr Rheinland-Pfalz“ (266 Seiten ohne Anlage) für Schilderkosten von ca. 2500,- Euro Fördermittel in Höhe von 2000,- Euro erhalten können. Nach Beratung wurden die Schilder für 300,- Euro bei einem örtlichen Unternehmer in Auftrag gegeben und konnten 14 Tage später montiert werden. Der Weg wird nach bürokratischer Definition nie ein „Premiumweg“, aber Einwohner und Besucher sind zufrieden.
„Wir haben in unserer kleinen Westerwaldgemeinde durch einige Bürgerprojekte in den vergangenen fünf Jahren mehr gespart, als uns die Steuererhöhungen in den nächsten fünf Jahren einbringen werden. Wenn die Belohnung für solche gemeinnützigen Arbeiten Steuererhöhungen sind, dann wird künftig sicher der eine oder die andere nicht mehr bereit sein, in der Freizeit die Ärmel hochzukrempeln“, befürchtet Ortsbürgermeister Achim Ramseyer.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Niederwambach
