FWG im Kreis Ahrweiler
Dringender Handlungsbedarf zur Herstellung von Retentionsflächen
Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an der Ahr mit ihren Nebengewässern sowie im ganzen Kreisgebiet
Kreis Ahrweiler. Seit dem Hochwasserereignis am 14./15. Juli 2021 hat sich bis heute in Sachen Unterhaltung und Hochwasserschutz nur sehr wenig getan. Zurückblickend muss man feststellen, dass seit dem kleineren Hochwasserereignis 2016 in einigen Verbandsgemeinden/Städten bis heute noch kein Hochwasserschutzkonzept vorliegt. Auch nach 2016 hat insbesondere das Land als Unterhaltungsträger der Ahr nur geringfügige Maßnahmen mit jährlich ca. 12.600 Euro im Schnitt ausgegeben. Das Land als oberste Wasserbehörde ist nach einer Landesverordnung von 1983 zuständig für die Unterhaltung – der Kreis erstattet dem Land ein Drittel der entstandenen Aufwendungen. Die mangelhafte Unterhaltung an der Ahr nach 2016 trägt einen Großteil der Schuld an den Hochwasserschäden. Als Beispiel wird das Umfeld der Brücke zur Steinbergsmühle in Dernau angeführt. Bei den Arbeiten im September 2018 zur Entwicklung und Erweiterung der Ahrauen sind unmittelbar hinter der Brücke, aus Gründen des Naturschutzes, Bäume nicht entfernt worden. Dies führt zu einer eklatanten Einengung des Gewässerprofils, wie auf dem Bild eindeutig zu sehen ist.
In vielen Bereichen im Kreis schaffen es die Unterhaltungspflichtigen noch nicht mal die Einläufe an kleineren Brücken und Durchlässen freizuhalten. Nicht entfernte Wurzeln und Bäume sorgen nach wie vor dafür, dass Uferböschungen im Umfeld von Häusern angegriffen werden. Gerade Bäume und Totholz waren mit die Ursache für die immensen Schäden. Schnellstens müssten vor den Ortslagen, wie z.B. in Antweiler, Auffangbecken für Totholz und angeschwemmtes Material, auch ohne „Baugenehmigungen“ installiert werden – es passiert nichts.
Das Gewässerwiederherstellungskonzept für den Bereich der Ahr ist unbedingt notwendig. Die ersten Ergebnisse wurden kürzlich vorgestellt. Dazu hatte die FWG den Vorschlag gemacht, an bestimmten Stellen – unter anderem da, wo die Nebengewässer einmünden – jetzt schon gezielt Retentionsräume herzustellen. Das ist kein großer Aufwand und sollte keineswegs daran scheitern, dass der Kreis kein Eigentümer der Flächen ist. Im Sinne der Gefahrenabwehr ist oberstes Gebot zu handeln und das ohne die lästige und unsinnige Bürokratie. Wir brauchen dazu keine SGD, sondern einen gesunden Menschenverstand der handelnden Personen. Bis zum Mai 2023 sollten diese Maßnahmen abgeschlossen sein.
Pressemitteilung der
FWG im Kreis Ahrweiler
