Gemeinde Wachtberg beschließt Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes
Dringlichkeitsentscheidung „Windenergie“
Wachtberg. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung hat der Rat der Gemeinde Wachtberg am 21.01.2021 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossen. Ziel ist es, eine oder mehrere Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Gemeindegebietes die Ausschlusswirkung zu begründen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Basis einer Potenzialflächenanalyse anhand rechtlicher Vorgaben und städtebaulicher Vorstellungen der Gemeinde Wachtberg einen Vorentwurf für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zu erarbeiten.
Pressemitteilung
Gemeinde Wachtberg
