Konstituierende Sitzung des Zweckverbands Konversion Flugplatz Mendig
Ein starkes Team
70 neue Firmen auf dem Flugplatz Mendig
Mendig. Der Flugplatz Mendig stellt mit seinen 1,9 Mio. Quadratmetern und der optimalen Verkehrsanbindung zur A61 und A 48 eines der leistungsstärksten Gewerbegebiete dar, auf dem sich bislang etwa 70 neue Firmen angesiedelt haben. Im Rahmen seiner ersten konstituierenden Sitzung hat die Verbandsversammlung des 2008 gegründeten Zweckverbands Konversion Flugplatz Mendig seine Ausschüsse gewählt und neu bestimmt. Nachdem der amtierende Verbandsvorsteher und Bürgermeister der VG Mendig, Jörg Lempertz die Mitglieder der Verbandsversammlung über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der Schweigepflicht und der Treuepflicht sowie die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung hingewiesen hatte, verpflichtete er nachfolgend genannte Mitglieder durch Handschlag: Für den Landkreis Mayen-Koblenz: Landrat Dr. Alexander Saftig, Wilhelm Anheier, Ernst Einig und Natascha Lentes. Verbandsgemeinde Mendig: Friedel Arndt, Gerhard Bermel, Joachim Plitzko und Stephan Retterath. Verbandsgemeinde Pellenz: VG-Bürgermeister Klaus Bell, Claudia Schneichel, Kurt Szislowski und Sebastian Busch. Stadt Mendig: Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel, Helmut Selig, Stefan Schneider, Uwe Ammel, Achim Grün und Daniel Schmitt. Ortsgemeinde Thür: Ortsbürgermeister Rainer Hilger, Oskar Dreiser, Lukas Ellerich und Jürgen Jakob. Ortsgemeinde Kruft: Ortsbürgermeister Walter Kill, Marco Krings, Lothar Büchel und Karl Büchel. Für die Wahl des Verbandsvorstehers übernahm der amtierende 1. stellvertretende Verbandsvorsteher Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel die Leitung und händigte dem einstimmig wiedergewählten Verbandsvorsteher VG-Bürgermeister Jörg Lempertz die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Bei der in offener Abstimmung durchgeführten Wahl der drei stellvertretenden Verbandsvorsteher votierte die Verbandsversammlung einstimmig für Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel (1. Stellvertreter), Landrat Dr. Alexander Saftig (2. Stellvertreter) und Ortsbürgermeister Walter Kill (3. Stellvertreter). Während Verbandsvorsteher Jörg Lempertz seinen drei Stellvertretern Hans Peter Ammel, Dr. Alexander Saftig und Walter Kill jeweils eine Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aushändigte, wurde der Krufter Ortsbürgermeister Walter Kill im Rahmen seiner Amtseinführung außerdem noch von ihm vereidigt. Nachdem die Verbandsversammlung die ihr vorliegende Geschäftsordnung einstimmig beschlossen hatte, wählte sie in offener Abstimmung –einstimmig- die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wie folgt: Mitglied Helmut Selig (Stadt Mendig), stellvertretendes Mitglied Claudia Schneichel (VG Pellenz). Mitglied Gerhard Bermel (VG Mendig), stellvertretendes Mitglied Marco Krings (Ortsgemeinde Kruft). Mitglied Ernst Einig (Landkreis Mayen-Koblenz), stellvertretendes Mitglied Oskar Dreiser (Ortsgemeinde Thür). Sodann beschloss die Verbandsversammlung einstimmig in offener Abstimmung, einen Verbandsausschuss zu bilden, der aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern besteht: 1. Stadt Mendig: Starbürgermeister Hans Peter Ammel (Achim Grün); 2. VG Mendig: VG-Bürgermeister Jörg Lempertz (Joachim Plitzko); 3. Landkreis Mayen-Koblenz: Landrat Dr. Alexander Saftig (Burkhard Nauroth); 4. Ortsgemeinde Kruft: Ortsbürgermeister Walter Kill (Markus Stenz); 5. VG-Pellenz: VG-Bürgermeister Klaus Bell (Hildegard Görgen); 6. Ortsgemeinde Thür: Ortsbürgermeister Rainer Hilger (Jürgen Jakob); 7. Stadt Mendig: Helmut Selig (Stefan Schneider); 8. VG-Mendig: Gerhard Bermel (Friedel Arndt).
Last, but not least beschloss die Verbandsversammlung einstimmig die Übertragung der Beschlussfassung auf den Verbandsausschuss zur abschließenden Entscheidung über folgende Angelegenheiten: 1. Die Vergabe von Aufträgen nach der HOAI, VOI und VOB im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 150.000 Euro im Einzelfall; 2. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro im Einzelfall; 3. Die Veräußerung von Grundstücken und sonstigem Vermögen sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch bis zu einem Wert von 200.000 Euro im Einzelfall; 4. Die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch zu Bauvorhaben im Verbandsgebiet; 5. Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen gem. § 31 Baugesetzbuch im Verbandsgebiet und 6. Die Zustimmung zur Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem. § 7, Abs. 3 der Geschäftsordnung.
Ein Werkausschuss wurde gebildet
Weiterhin beschloss die Verbandsversammlung einstimmig, einen Werksausschuss zu bilden, der aus folgenden acht Mitgliedern und acht Stellvertretern besteht: 1. Stadt Mendig: Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel (Achim Grün); 2. VG Mendig: VG-Bürgermeister Jörg Lempertz (Joachim Plitzko); 3. Landkreis Mayen-Koblenz: Landrat Dr. Alexander Saftig (Burkhard Nauroth); 4. Ortsgemeinde Kruft: Ortsbürgermeister Walter Kill (Markus Stenz); VG-Pellenz: 5. VG-Bürgermeister Klaus Bell (Hildegard Görgen); 6. Ortsgemeinde Thür: Ortsbürgermeister Rainer Hilger (Jürgen Jakob); 7. Stadt Mendig: Helmut Selig (Stefan Schneider); 8. VG Mendig: Gerhard Bermel (Friedel Arndt).
Zum Abschluss der Sitzung wurde einstimmig beschlossen, folgende Aufgaben der Verbandsversammlung dem Verbandsvorsteher zu übertragen, soweit er nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung zuständig ist: 1. Die Vergabe von Aufträgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro bei freihändiger Vergabe; 2. Die Genehmigung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Flugplatz Mendig“ und zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus; 3. Die Ausübung von Vorkaufsrechten bis zu einem Wert von 100.000 Euro; 4. Die Erteilung des Einvernehmens, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden; 5. Den Abschluss von Vereinbarungen über die Durchführung von Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der vom Zweckverband erlassenen Modernisierungsrichtlinie vom 25. Februar 2009 und Auszahlung der vom Zweckverband bereitgestellten Fördermittel zu übertragen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen in der jeweils darauf folgenden Sitzung zu informieren; 6. Den Abschluss von Baudurchführungs-Verträgen im Rahmen der im Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eingestellten Investitionsmaßnahmen. Auch hier ist die Verbandsversammlung über den Abschluss in der darauf folgenden Sitzung zu informieren; 7. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro im Einzelfall. FRE