Lüftelberg: Neues Baugebiet
Ein- und Zweifamilienhäuser geplant
Einstimmiger Aufstellungsbeschluss durch den Rat
Meckenheim-Lüftelberg. Lüftelberg soll ein neues Baugebiet bekommen, der kleine Meckenheimer Ortsteil mit seinen rund 1300 Einwohnern will wachsen: Der Stadtrat brachte das Verfahren mit den Stimmen aller im Rat vertretenen Fraktionen auf den Weg. Das Plangebiet grenzt im Süden und Osten an die bestehende Bebauung der „Kottenforststraße“ und „Schall-von Bell-Weg, sowie im Norden und Westen an landwirtschaftliche Flächen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan sieht eine maximale Flächenbilanz von rd. 40.000 qm vor, die überbaubare Netto-Grundfläche beträgt 10.000 qm, das sind 30 Prozent. Die Einbindung des Gebietes in den landwirtschaftlichen Freiraum erfolgt mittels einer 5m breiten Eingrünung. Das Areal soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Dies ist Voraussetzung, damit die Stadt das Vorhaben im verkürzten Genehmigungsverfahren – zum Beispiel ohne aufwendigen Umweltbericht – umsetzen kann. Die Erschließungsplanung des Plangebietes ist über die „Kottenforststraße“ und die Straße „Schall von Bell-Weg über „Auf den Steinen“ gesichert.
Den Entwurf stellte Stadtplanerin Waltraud Leersch vor. Ortsvorsteher Siegfried Schwaner kann die Nachfrage nach Wohnungen in Lüftelberg bestätigen. Noch kinderlose Paare, Familien mit kleinen und großen Kindern und auch ältere Ehepaare meldeten ihren Bauwunsch an, Reservierungenliegen bereits vor. Im „Baugebiet Rücklage Kottenforst“ sollen Ein-Familienhäuser stehen, auf einigen Parzellen wären Zwei-Familienhäuser möglich.
Familie Anna und Jürgen Minich, die mit ihren beiden Kindern in der Nordstraße wohnt, sucht seit Jahren ein Baugrundstück in Lüftelberg. Vor allem das anhaltend niedrige Zinsniveau sorge dafür, dass Investitionen in die eigenen vier Wände attraktiv seien, freut sich Ehefrau Anna, die über die Finanzen der Familie wacht.
Ein genauer Zeitplan für das Bauvorhaben liegt noch nicht vor. Die zeitlichen Abläufe werden maßgeblich von den Verfahrensbeteiligten beeinflusst, ohne dass die Stadt entgegensteuern kann. Bürgermeister Bert Spilles und der Technische Beigeordnet Heinz-Peter Witt, haben dennoch ein Ziel vor Augen: „Möglichst bis Ende 2021 wollen wir einen rechtskräftigen Bebauungsplan haben“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung über den städtischen Entwurf im Laufe des Verfahrens. Die Verwaltung wertet die eingegangenen Anregungen und Stellungs-nahmen aus. Sie werden in einer Vorlage dargestellt und erläutert.
Anwohner aus dem Umfeld der Kottenforststraße haben bereits Bedenken gegen das geplante Projekt angemeldet. Sie befürchten unter anderem die Zerstörung wertvollen Ackerlandes und die der Lebensräume von Fledermäusen, Singvögeln und seltenen Vogelarten. Außerdem wird eine erhebliche Zunahme des Straßenverkehrs befürchtet.
Das gesetzliche Regelwerk sieht eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten und Beteiligungen durch betroffene Bürger vor. Dies alles soll dazu beitragen, die Interessengegensätze zu erkennen, um notwendige Anpassungen über Ziele, Zweck und Auswirkungen frühzeitig vornehmen zu können. Aber auch, um Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden.
