Politik | 21.08.2018

Änderung der Verkehrsführung zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger

Einbahnrichtung Casinostraße wird geändert

Die Richtung der Einbahnstraße wird geändert – Radfahrer dürfen in beide Richtungen fahren – Trennung der Bereiche für Fußgänger und Radler

Koblenz. Mitte Juni 2016 wurde die „Nase“ in der Casinostraße / Luisenstraße zur Unterstützung des dort angeordneten Linksabbiegegebotes und der konsequenten Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes gebaut.

Trotz der baulichen Veränderungen im dortigen Bereich biegen immer noch sehr viele Kraftfahrzeuge widerrechtlich von der Luisenstraße nach rechts in die Casinostraße ab. Hierdurch werden Radfahrerinnen und Radfahrer gefährdet, die das Teilstück erlaubterweise entgegen der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn befahren. Trotz intensiver Kontrollen durch die Polizei ist es nicht möglich, das Fehlverhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer zu unterbinden. Zudem konnte man festzustellen, dass sich überwiegend ortskundige Verkehrsteilnehmer falsch verhalten und zwar im vollen Bewusstsein über ihren Verkehrsverstoß.

Um die Pedaleure zu schützen und nachhaltig die Radachse zu stärken, wird, nach derzeitiger Planung am 28. August, die Einbahnregelung für die Casinostraße, zwischen Luisenstraße und Schloßstraße, „umgekehrt“. Zukünftig ist eine Einfahrt in dieses Teilstück für Kraftfahrzeuge nur noch aus Richtung Schloßstraße möglich. Radlerinnen und Radler dürfen die Straße weiterhin im Zweirichtungsverkehr befahren.

Ferner wird die Regelung „Gehweg – Radfahrer frei“ in der Casionstraße, in Höhe der „Sparda-Bank“ aufgehoben. Der Gehweg steht zukünftig nur noch Fußgängerinnen und Fußgängern zur Verfügung. Damit werden die Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern gemindert. Die Markierung der „Fahrradschleuse“ und die Beschilderung der „Ladezonen“ werden ebenfalls an die neue Verkehrsführung angepasst.

Für die ersten acht Wochen nach der Änderung werden die Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatz „Verkehrsführung geändert“ aufgestellt.

Pressemeldung

der Stadt Koblenz

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