Rheinbacher Grüne beantragen Kastrationspflicht von Freigängerkatzen
Einführen einer Katzenschutzverordnung
Wahlprogramm zum Tierschutz wird konsequent umgesetzt - Ausschuss lehnt ab
Rheinbach. Wie in ihrem Wahlprogramm im Bereich Tierschutz vorgesehen, haben die Rheinbacher Grünen den Antrag (07.10.2014) gestellt, für Rheinbach eine Verordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen einzuführen (kurz: Katzenschutzverordnung).
Wesentlicher Grund für den Antrag ist, dass Katzen ab dem Alter von fünf Monaten zwei bis drei Mal im Jahr bis zu sechs Junge bekommen können, die sich ab diesem Alter ebenso fortpflanzen. Das hat zur Folge, dass bereits nach drei Jahren von einer Katzenmutter ausgehend etwa 400 Katzen in die Welt gesetzt werden können. Nicht nur aufmerksame Bürgerinnen und Bürger sondern auch Tierschutzvereine und Jäger beobachten seit Langem mit Sorge die Zunahme der Katzenpopulation - auch in Rheinbach und Umgebung ist dies ein Problem. Die Grünen fordern deshalb, statt streunende Katzen abzuschießen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen: Diese setzt nämlich schon an, bevor das Problem überhaupt entstehen kann.
Die durch Steuergelder mitfinanzierten Tierheime sind in der Regel voll belegt und haben zunehmend Schwierigkeiten, herrenlose Streunerkatzen artgerecht zu versorgen. Für Privatleute, Tierärzte und Initiativen ist es nicht einfach, sich um diese Tiere zu kümmern und sie müssen hohe Kosten tragen, um die betreffenden Katzen zu versorgen.
Die Recherchen der Grünen ergaben folgende Zahlen:
- Das für Rheinbach zuständige Tierheim Troisdorf betreut derzeit knapp 600 Katzen.
- Der Katzenschutz Rhein-Sieg versorgt jährlich 400 bis 500 Katzen.
- Der Gnadenhof Anna e. V. in Rheinbach kümmert sich um weitere 150 Katzen.
- Zusätzlich existiert eine Dunkelziffer von derzeit unversorgten Katzen, die sich unkontrolliert weiter vermehren. (Den Grünen sind hierzu mehrere Aufenthaltsorte auf dem Stadtgebiet und in den Ortschaften genannt worden).
Besonders brisant werden diese Zahlen vor dem Hintergrund, dass einige regionale Tierschutzvereine sich aufgrund hoher Tierarztkosten und bedingt durch Auflagen in finanziellen Engpässen befinden und sogar von einer Schließung bedroht sind. Gleichwohl bemühen sie sich weiter darum, den betroffenen Tieren zu helfen.
Die Schließung solcher Einrichtungen wäre nicht nur ein Rückschlag für den Tierschutz, sondern würde sich auch auf die Stadt Rheinbach negativ auswirken: sie hätte dann die Fundtierbetreuung als kommunale Pflichtaufgabe zu finanzieren. Da Rheinbach anteilig die Kosten des Tierheims in Troisdorf mit trägt, entstünden der Stadt andererseits durch die Verordnung langfristig geringere Kosten, weil das Tierheim weniger Fundtiere aufnehmen müsste.
Mit der Katzenschutzverordnung würden Katzenbesitzer verpflichtet, Tiere durch einen Arzt kastrieren und evtl. chippen zu lassen. Eine Registrierung erfolgt dann bei Tasso, für den Halter kostenlos. Zudem stellt eine freiwillige Tätowierung der Katze am Ohr oder das Tragen eines katzensicheren Halsbandes sicher, dass das Tier als registrierte Hauskatze erkannt wird. Vorteil: der Besitzer kann ermittelt und ggf. in die Pflicht genommen werden.
Die leider immer noch praktizierte tierquälerische Variante, Katzennachwuchs zu erschlagen oder zu ertränken, könnte durch die Verordnung zu einem erwünschten Auslaufmodell werden. Zusätzliche Vorteile: weniger Stress hinsichtlich Fortpflanzung und Aufzucht der Jungen, weniger Verletzungen, kein Urinmarkieren u. a. m.
Die beantragte Verordnung macht keine behördliche Registrierung nötig, ebenso wenig eine regelmäßige Kontrolle durch MitarbeiterInnen der Stadt. Sie würde vielmehr die BürgerInnen unterstützen, die sich bereits in diesem Umfeld engagieren und auf dieser Grundlage mehr Handlungssicherheit für ihre Arbeit bekämen.
In NRW haben bereits 72 Städte und Gemeinden die Kastrationspflicht eingeführt.
In unmittelbarer Umgebung gehören Bonn und Swisttal dazu, die als Vorbild dienen können. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in Rheinbach unterstützt die vorbildliche Einstellung dieser Gemeinden.
Leider wurde der Antrag der Grünen, der auch von SPD befürwortet wurde, im Ausschuss für Umwelt Planung und Verkehr am 02.12.2014 mit der Mehrheit der übrigen Parteien abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war, die beantragte Verordnung nicht zu erlassen, da „glücklicherweise Rheinbach von einer übermäßigen Katzenvermehrung nicht betroffen“ sei. Viele Bürger sind da anderer Ansicht! Die Grünen sehen aus den oben angeführten Gründen weiterhin einen dringenden Handlungsbedarf und sind zudem der Meinung, dass eine Pflicht besteht, die Bemühungen der Gemeinden zu unterstützen, die bereits eine Verordnung erlassen haben. Denn Katzen machen auf der Suche nach einem Platz zum Überleben an den Stadtgrenzen nicht Halt.
Die Grünen in Rheinbach werden sich auch weiterhin diesem Thema widmen und sind offen für diesbezügliche Fragen, Anregungen und Ideen.
Pressemitteilung
Bündnis 90/Die Grünen
OV Rheinbach
