Politik | 13.01.2017

Kontrolle der Nutzgeflügelbestände

Einhaltung der Stallpflicht oberstes Gebot

Gilt zunächst bis 28. Februar

Kreis Ahrweiler. Die Veterinärmediziner der Kreisverwaltung Ahrweiler kontrollieren weiter die Bestände von Nutzgeflügel, also vorwiegend Hühner, Gänse und Enten. Jüngster Schwerpunkt der Sicherheitskontrollen war die Einhaltung der Stallpflicht bei rund 50 privaten Haltern, die sich im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um einen der fünf Großbetriebe im Kreisgebiet befinden. Der Grund: Wenn die Geflügelpest in einer der Geflügelhaltungen - ob beim privaten Kleinsthalter oder in einem der fünf Großbetriebe mit jeweils mehreren Tausend Legehennen - ausbricht, müssen alle Tiere in und um den Seuchenbetrieb getötet werden. Beim Geflügelpestausbruch in einer Kleinsthaltung müsste auch der bis 1.000 Meter Abstand gelegene Großbetrieb sämtliches Geflügel töten lassen und hohe wirtschaftliche Einbußen erleiden. Unabhängig von der Bestandsgröße gilt: Jeder Geflügelhalter wäre erbost, wenn sein Hühnerstall gekeult werden müsste, weil Halter in der Nachbarschaft die Stallpflicht nicht beachtet und dadurch Wildvögel deren Nutzgeflügel infiziert hätten. Der Seuchenbetrieb müsste mit Schadenersatzforderungen der anderen gekeulten Geflügelhaltungen rechnen. Daher gilt weiterhin: Solange die Seuchengefahr nicht beseitigt ist, muss das Federvieh im gesamten Kreis Ahrweiler im Stall bleiben. Die Stallpflicht gilt zunächst bis 28. Februar. - Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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