Politik | 08.02.2020

Ortsgemeinde Boden

Einsicht in die Haushaltssatzung

Boden. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab öffentlicher Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern Zimmer 107, während der allgemeinen Öffnungszeiten vorgenommen werden. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.

Peter Stamm,

Ortsbürgermeister

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