Entwurf der Haushaltssatzung
Einsichtnahme
31. Januar bis 14. Februar
Selters. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2020 der Stadt Selters liegt, gemäß § 97 I GemO, in Zimmer 205 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 31. Januar bis 14. Februar ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.
Rolf Jung
Stadtbürgermeister Selters