Stadt Rheinbach - Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen u. Schöffen
Einsichtnahme möglich
Rheinbach. Die Vorschlagsliste der Stadt Rheinbach zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis 5. Juli 2013 von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 11.30 Uhr beim Ordnungsamt der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer E 09, zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, Ordnungsamt, Zimmer E 09, 53359 Rheinbach, Einspruch erhoben werden.
Pressemitteilung Stadt Rheinbach
