Kein Beigeordneter gewählt
Ende der Haushaltssicherung 2023 möglich
Neubau am Campus und Gebührenerlasse durchgewunken
Meckenheim. Pandemiebedingt in verkleinerter Runde tagte der Rat der Stadt Meckenheim kürzlich in der Jungholzhalle. Nur so viele Vertreter, wie zur Beschlussfähigkeit unbedingt nötig waren, hatten die Fraktionen entsandt. Entscheiden sollten die Ratsfrauen und Ratsherren an diesem Abend unter anderem über pandemiebedingte Gebührenerlasse, den Neubau der Schulen am Campus und über den neuen Ersten Beigeordneten der Stadt. Letzterer Punkt wurde jedoch für die Öffentlichkeit überraschend von der Tagesordnung gestrichen.
In der letzten Legislaturperiode hatte Holger Jung die Stadt als Erster Beigeordneter begleitet. Nach seiner Wahl zum Bürgermeister im September 2020 muss dieser Posten nun neu besetzt werden. Weil im Vorfeld der Sitzung rechtliche Bedenken an die Stadt herangetragen wurden, die die Verwaltung laut Pressesprecherin Marion Lübbehüsen nachvollziehen konnte, schlug Bürgermeister Holger Jung vor, die Wahl des neuen ersten Beigeordneten von der Tagesordnung zu streichen. Die Ratsmitglieder folgten diesem Vorschlag einstimmig. Im Nachgang war bei der Stadt zu erfahren, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird. In seiner Haushaltsrede ließ Bürgermeister Holger Jung keinen Zweifel an der finanziell belasteten Lage der Stadt. Mindereinnahmen durch pandemiebedingte Steuer- und Gebührenausfälle stehen deutliche, ebenfalls pandemiebedingte Mehrausgaben beispielsweise für Hygienemaßnahmen gegenüber. Diese Kosten sollen gemäß einem im Vorjahr erlassenen Gesetz getrennt vom Stadthaushalt betrachtet und über insgesamt 50 Jahre abgeschrieben werden. Mit entsprechend knappen Kalkulationen sah Bürgermeister Holger Jung trotz der aktuell ungünstigen Vorzeichen zumindest die Möglichkeit, die Haushaltssicherung in der ursprünglich geplanten Zeit zum Ende des Jahres 2022 zu verlassen. Hinsichtlich Investitionen in den Bildungsstandort Meckenheim stellte Jung klar: „Unser Ziel ist und bleibt, allen Meckenheimer Kindern eine angemessene Förderung und gute Lernbedingungen zu bieten.“ Mit der Sitzung legte die Verwaltung die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 in der Entwurfsfassung vor. Vom ersten städtebaulichen Entwurf über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, die Offenlage-Hindernisse durch den ersten Shutdown im März 2020 bis zum heutigen Planungsstand stellte Waltraud Leersch, Fachbereichsleiterin Stadtplanung und Liegenschaften, das Neubaugebiet Weinberger Gärten vor. Eine erneute Offenlage erfolgte im September bis Oktober 2020. Mehrheitlich mit drei Gegenstimmen der BfM stimmten die Ratsmitglieder für die Änderung des Flächennutzungsplans in dem Gebiet, das an die Bonner Straße und der Gudenauer Allee grenzt. Die Planungen zeigen rund 159 Wohneinheiten in einem Mix von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern in einem begrünten Areal mit zugehörigen Fahrzeugstellplätzen und etwa 66 öffentlich nutzbaren Stellplätzen. Verkehrlich soll dieses Gebiet an die Tempo-30-Zone am Stephansberg angeschlossen werden.
Einstimmig hingegen hoben die gewählten Vertreter die Hände für einen Neubau des Gebäudeensembles des Konrad-Adenauer-Gymnasiums und der Geschwister-Scholl-Hauptschule. Entsprechend einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sprechen nicht nur finanzielle, sondern auch praktische Gründe für einen Neubau anstatt für eine Sanierung. Mit knapp 90 Millionen Euro ist ein Neubau auch mit Blick auf zukünftige Energie- und Instandhaltungskosten kostengünstiger als eine Sanierung. Zudem ist der aktuell im Fokus liegende Zeitplan von etwa fünf Jahren für sämtliche Vorarbeiten inklusive der Bauzeit gegenüber einer schrittweisen Sanierung im Ablauf von elf Jahren die für Lehrer und Schüler deutlich bessere Lösung.
Auch für die Entlastung der Eltern, der Gastronomie und des Einzelhandels stimmten die Mitglieder ohne Ausnahme. So werden von den Eltern für Januar keine Kinderbetreuungsgebühren erhoben. Außerdem entfallen die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie und den Einzelhandel angesichts der pandemischen Lage. Einhellige Zustimmung herrschte auch bei der Frage nach dem geplanten Dorfplatz in Altendorf-Ersdorf. Auf der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche im Ortszentrum soll in den kommenden Jahren unter der Federführung des Ortsausschusses ein Dorfplatz als Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität entstehen. Dazu soll die Verwaltung mit der Kirche als Grundstückseigentümerin einen Pachtvertrag aushandeln. Gegenstand des Vertrags werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter anderem hinsichtlich der Pflege und der Verkehrssicherung des Areals sein.
