Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert
Entgelte bleiben unverändert
Bescheide für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kommen in den nächsten Tagen
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert, dass in Kürze die jährlichen Bescheide über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung versandt werden. Abgerechnet wird die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und/oder wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2017. Ferner erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen 2018 zusammen auf einem Bescheid. Die Zahlungsfälligkeiten werden wie bisher grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte des Quartals erhoben.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Sachbearbeiter/innen nicht sofort erreichbar sind. Es wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen.
Bei Unklarheiten mit den Bescheiden für die Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung oder bei sonstigen Rückfragen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter den Rufnummern (0 26 41) 87-177 bzw. (0 26 41) 87-142 oder aber in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter den Telefonnummern (0 26 41) 87-182 oder -234 zu erreichen. Um die Fälligkeitstermine nicht zu versäumen, wird empfohlen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies spart Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter der Rufnummer (0 26 41) 87-182 oder (0 26 41) 87-234 angefordert werden bzw. steht auf www.stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter Rathaus und Bürgerservice in der Rubrik Bürgerservice bei den Formularen zum Download zu Verfügung.
Pressemitteilung
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
