Politik | 02.03.2020

Neubau von Doppelhäusern und Einfamilienhäusern auf dem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes an der Hauptstraße geplant

Entwicklung von Wohnbauflächen in Bell

Auf diesem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes an der Beller Hauptstraße wird eine Wohnbaufläche entwickelt. Foto: FRE

Bell. Auf dem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes an der Beller Hauptstraße ist der Bau von drei Doppelhäusern und drei freistehenden Einfamilienhäusern mit Einbindung einer Stichstraße geplant. In der Beller Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 27. Februar, stellte Herr Ronig von der Firma Sybac Solar (Investor) entsprechende Planungen vor. Diese Präsentation und auch die grundsätzliche Idee, diese Fläche wieder zu neuem Leben zu erwecken, wurden vom Gemeinderat einstimmig begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bereits im Mai 2019 wurde dem Gemeinderat ein Vorschlag für eine Folgenutzung der Flächen vorgestellt. Da der damalige Investor zwischenzeitlich gewechselt hat und auch eine neue Konzeption als Planungsgrundlage dienen soll, musste der Gemeinderat erneut über die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens beraten.

Da die Fläche sich im Innenbereich der Ortslage befindet, ist das Bauvorhaben nach Paragraph 34 BauGB zu beurteilen. Das bedeutet, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nach der Art der baulichen Nutzung würde sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen, da es sich wie umliegend auch um Wohnnutzungen handelt. Auch die Grundflächen der geplanten Gebäude fügen sich laut Planung des Investors in die Umgebungsbebauung ein, allerdings würde hier eine Bebauung in zweiter, dritter und sogar vierter Reihe erfolgen.

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung muss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, was jedoch gem. Paragraph 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren realisiert werden kann. Außerdem ist die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Potentialeinschätzung erforderlich. Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Investor zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt der Verwaltung bereits vor. Zudem sind der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sowie der Abschluss eines gesonderten Vertrages für die Herstellung der Erschließungsanlagen (Erschließungsvertrag) erforderlich. Diese müssen vor Beginn der Offenlage unterzeichnet vorliegen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Beschluss vom 20. Mai 2019 aufzuheben und fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hauptstraße“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin beschloss der Rat, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit einzuleiten. Mit der Erstellung der Bauleitplanunterlagen wurde das Planungsbüro Dittrich, Bahnhofstraße 1 in 53577 Neustadt/Wied beauftragt.

Bei der Planung von Baumaßnahmen innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig wird durch den Eigenbetrieb und die Bauverwaltung geprüft, ob eine Verlegung, Sanierung oder eine Auswechselung von Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen notwendig und sinnvoll ist bzw. Synergie-Effekte nutzbar sind. Um die Gesamtkosten durch eine gemeinsame Baumaßnahme senken zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, diese unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuschreiben und zu vergeben.

Außerdem entfällt der erhöhte Aufwand zur zeitlichen und räumlichen Koordinierung verschiedener Baufirmen innerhalb des Baufeldes. Nicht zuletzt entfällt bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die schwierige Suche nach einem Verursacher des Mangels. Nachdem der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Mendig für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur gesamtwirtschaftlichen Vergabe in seiner Sitzung am 18.11.2019 gestimmt hatte, beschloss der Gemeinderat Bell einstimmig, für zukünftige gemeinsame Maßnahmen mit der Verbandsgemeinde oder den Werken die Ausschreibung von Bauleistungen unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten durchzuführen und zu vergeben.

Der Gemeinderat Bell hatte in seiner Sitzung am 25. Februar 2019 die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2023 beauftragt. Außerdem hatte der Rat die Zuschlagsentscheidung an die Gt-service GmbH übertragen und sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen. Die Bündelausschreibung erfolgte europaweit im nicht offenen Verfahren. Für die Ortsgemeinde Bell erfolgt der Zuschlag an die Bad Honnef AG. Der Lieferpreis beträgt 1,863 ct/KWh und der Grundpreis 32,00 Euro pro Abnahmestelle. Bisher betrug der Lieferpreis 1,78 ct/KWh und der Grundpreis 35 Euro pro Abnahmestelle.

Trockenheit und Borkenkäferbefall

Wegen der Trockenheit und des daraus resultierenden Borkenkäferbefalls hatte Revierförster Andreas Braun bereits in der letzten Sitzung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden empfohlen, den Brennholzverkauf auf die Holzart Fichte auszuweiten bzw. fast ausschließlich auf den Abverkauf von Fichte zu begrenzen. Zurzeit liegt der Preis für das Nadel-Brennholz in der Gemeinde Bell bei 36 Euro pro Festmeter. Nach Auskunft von Andreas Braun sollte dieser auf 20 Euro reduziert werden. Der Empfehlung des Revierförsters folgend beschloss der Gemeinderat Bell einstimmig, den Preis für das Nadel-Brennholz auf 20 Euro pro Festmeter festzusetzen. Der Preis für das Laub-Brennholz bleibt unverändert bei 50 Euro pro Festmeter.

Da der Rat laut Gemeindeordnung über die Annahme bzw. Vermittlung von Spenden zu entscheiden hat, erteilte der Gemeinderat Bell seine Zustimmung. Zum Abschluss der Sitzung teilte Ortsbürgermeister Stefan Zepp unter andrem mit, dass die Bewerbung der Gemeinde Bell im Rahmen der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ erfolgreich war und die Ortsgemeinde einen weiteren Funkmast erhält. Außerdem gab er bekannt, dass für die Beller Bürger ein weiterer Altkleidercontainer an der Neustraße aufgestellt werde. FRE

Auf diesem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes an der Beller Hauptstraße wird eine Wohnbaufläche entwickelt. Foto: FRE

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