Ortsgemeinde Görgeshausen
Entwurf der Haushaltssatzung zur Einsichtnahme
Görgeshausen. Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab öffentlicher Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung: in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 8 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr).
Ort der Einsichtnahme: Sachgebiet 1.4 Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 107.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.
Jürgen Kindler
Ortsbürgermeister, Görgeshausen
