Politik | 28.09.2017

Kreiswahlausschuss tagte: Am 15. Oktober findet eine Stichwahl statt

Ergebnisse der Bundestags- und OB-Wahl

Koblenz.Der Kreiswahlausschuss hat unter der Leitung von Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig getagt, um die Wahlergebnisse der Bundes- und der Oberbürgermeisterwahl festzustellen.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich der Ergebnisse der Briefwahl ergibt somit folgendes Gesamtergebnis für den Bundestagswahlkreis: 196.999 Wahlberechtigte und 151.153 Wähler, was einer Wahlbeteiligung von 76,7 Prozent entspricht.

Josef Oster (CDU) erlangte mit 61.594 Stimmen (41,3 Prozent) das Direktmandat. Bei den Zweitstimmen ergab sich folgendes Bild: CDU 56.616 Stimmen (37,8 Prozent), SPD 35.679 Stimmen (23,8 Prozent), GRÜNE 11.862 Stimmen (7,9 Prozent), FDP 16.152 Stimmen (10.8 Prozent), DIE LINKE 10.332 Stimmen (6,9 Prozent), AfD 13.701 Stimmen (9,2 Prozent), PIRATEN 741 Stimmen (0,5 Prozent), FREIE WÄHLER 1.627 Stimmen (1,1 Prozent), NPD 252 Stimmen (0,2 Prozent), ÖDP 302 Stimmen (0,2 Prozent), MLPD 38 Stimmen (0,0 Prozent), BGE 242 Stimmen (0,2 Prozent), Die PARTEI 1.715 Stimmen (1,1 Prozent), V-Partei³ 370 Stimmen (0,2 Prozent). Sodann beschäftigte sich der Kreiswahlausschuss mit der Oberbürgermeisterwahl, die ebenfalls am vergangenen Sonntag stattfand. Hier waren 87.482 Personen wahlberechtigt. Davon haben 61.891 Gebrauch gemacht, sodass sich eine Wahlbeteiligung von 70,7 Prozent ergab.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf die vier Bewerber: Hans-Peter Ackermann (GRÜNE) 11.056 Stimmen (18,3 Prozent), Torsten Stefan Schupp (FDP) 8.047 Stimmen (13,3 Prozent), Bert Flöck 15.456 Stimmen (25,6 Prozent), David Langner 25.882 Stimmen (42,8 Prozent). Der Wahlausschuss musste feststellen, dass keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Somit wird eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern David Langner und Bert Flöck stattfinden. Die Stichwahl wird am Sonntag, 15. Oktober durchgeführt. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel bemisst sich nach § 79 Abs. 1 KWO. Danach sind die beiden Bewerber in der Reihenfolge der bei der ersten Wahl erreichten Stimmenzahlen auf dem Stimmzettel aufzuführen.

Modalitäten für die Stichwahl

Sofern ein Briefwähler bei der Beantragung für die Hauptwahl bereits für eine eventuelle Stichwahl die Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält er diese automatisch durch das Wahlamt im Laufe dieser Woche.

Wer zunächst im Wahllokal gewählt hat, kann für die Stichwahl eine Briefwahl beantragen, entweder mit dem Formular oder per Mail (briefwahl@stadt.koblenz.de).

Die Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag persönlich ihre Stimme in einem der 76 Wahllokale abgegeben haben, erhielten ihre Wahlbenachrichtigung für eine eventuelle Stichwahl wieder zurück. Es kann aber auch ohne diese Wahlbenachrichtigung am 15. Oktober in demselben Wahllokal die Stimme zur Stichwahl abgegeben werden. Zur Legitimation einfach den Personalausweis mitbringen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten zur Stichwahl keine neuen Wahlbenachrichtigungen. Diese werden nur für Wähler erstellt, die erst zu einer Stichwahl wahlberechtigt werden (Beispiel: Jemand wird erst zwischen dem 25. September und 15. Oktober 18 Jahre alt und damit wahlberechtigt). Die Mitarbeiter der Wahlabteilung im Ordnungsamt stehen telefonisch unter (02 61) 1 29 46 40 für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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