Politik | 09.08.2017

NGG Region Köln

Erhöhung des Mindestlohns

Von der Pommesbude bis zum Sterne-Hotel: Für 10.200 Gastro-Beschäftigte im Rhein-Sieg-Kreis gilt höherer Mindestlohn

Rhein-Sieg-Kreis. Mehr Geld an Theke und Tresen: Die rund 10.200 Gastro-Beschäftigten im Rhein-Sieg-Kreis müssen ab sofort mindestens 9,25 Euro pro Stunde verdienen. Zum August ist der spezielle Mindestlohn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe um 25 Cent gestiegen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. Alle Betriebe der Branche sind dazu verpflichtet, die neue Untergrenze einzuhalten. „Eine Küchenhilfe, die Vollzeit arbeitet, hat nun am Monatsende 43 Euro mehr auf dem Lohnzettel“, sagt Mohamed Boudih von der NGG Köln. Der Gewerkschafter rät den Beschäftigten, ihre nächste Abrechnung zu prüfen: „Ob an der Pommesbude oder im Sterne-Hotel – der neue Mindestlohn gilt für jeden, der im Rhein-Sieg-Kreis mit Bewirtung und Beherbergung zu tun hat. Auch Mini-Jobber haben darauf Anspruch.“ Ausgebildete Kräfte sollten dagegen auf dem höheren Tariflohn bestehen, so Boudih. Dieser liegt für einen ausgebildeten Koch oder eine gelernte Restaurantfachfrau bei 11,78 Euro pro Stunde. Einem Oberkellner steht sogar ein Stundenverdienst von gut 15 Euro zu.

Pressemitteilung

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