Städtebaulicher Vertrag für das Erschließungsgebiet Morenhoven Mo 3, 11. Änderung
Erschließung der rückwärtigen Gartengrundstücke
Morenhoven. Der Städtebauliche Vertrag für den Bebauungsplan Morenhoven Mo 3 11. Änderung sieht eine Erschließung der rückwärtigen Gartengrundstücke der Breslauer Straße über eine private Erschließungsstraße vor. Der Bereich des geplanten Baugebietes liegt am nordöstlichen Ortsrand von Morenhoven südlich des ehemaligen Sportplatzes von Morenhoven. Die Privatstraße soll ausgehend von dem Erschließungsgebiet Morenhoven Mo 6 (ehemaliger Sportplatz) in Richtung Süden angelegt werden. Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Anneliese Massow als Vertreterin der Eigentümergemeinschaft der Bestandsbebauung Breslauer Straße 8 bis 10 unterzeichneten den Vertrag zur Erschließung über eine Privatstraße. An der Erschließungsstraße sollen insgesamt sechs Baugrundstücke für Einzel- oder Doppelhausbebauungen entstehen. „Diese Innenentwicklung hat sich in Zusammenhang mit der Bebauung des ehemaligen Sportplatzgeländes angeboten. Denn in der Vergangenheit war von Seiten der Grundstückseigentümer immer wieder der Wunsch nach einer Bebauungsmöglichkeit für ihre Grundstücke geäußert worden. Dem standen jedoch immissionsschutzrechtliche Gründe entgegen, die auf der Nutzung des früheren Sportplatzes beruhten. Die durch die Bebauung der Gartengrundstücke entstehende Nachverdichtung von Innenbereichsflächen im Ortsteil Morenhoven entspricht dem Vorrang der Innenentwicklung und wird von der Gemeinde begrüßt“, sagte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner.
Pressemitteilung der
Gemeinde Swisttal
