15. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Mendig

Erweiterung der Autobahn-Polizeistation

Verbandsgemeinderat Mendig beschloss Abschluss des Verfahrens und die Planung als Entwurf

Erweiterung der Autobahn-Polizeistation

Dr. Thomas Siekmann vom Ingenieurbüro Dr. Siekmann & Partner aus Thür stellte während der Sitzung eine kurze Zusammenfassung des Hochwasserschutz-Konzeptes vor und gab gleichzeitig einen Überblick über die darin enthaltenen Maßnahmenvorschläge.Foto: -FRE-

18.09.2018 - 13:07

Mendig. Nachdem der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Thür, Bernd Dreiser, sein Amt niedergelegt hatte, wurde Tim Skubch im Rahmen der Neuwahlen am 4. April 2018 als sein Nachfolger gewählt. Zum Stellvertreter von Tim Skubch wurde David Weiler gewählt. Mit Schreiben vom 16. August legte Bernd Dreiser auch sein Amt im Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Mendig nieder. Der Verbandsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 12. September in öffentlicher Abstimmung, den neuen Wehrführer Tim Skubch als Ausschussmitglied in den Feuerwehrausschuss zu wählen.

Anschließend beschloss der Rat – ebenfalls einstimmig –, für die Elternvertretung der Grundschule Thür Helene Dick als neues Mitglied in den Schulträgerausschuss zu wählen. Stellvertreterin von Frau Dick ist Claudia Pauken.

Am 18. Juli 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten seit 2008, regelmäßig (spätestens alle fünf Jahre) den Lärm an Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnlinien, an Großflughäfen und in Ballungsräumen zu kartieren und Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen begegnet werden kann. Die Richtlinie wurde mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Bearbeitung der Lärmaktionsplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Mendig wurde das schalltechnische Ingenieurbüro Pies aus Boppard beauftragt.


Lärmaktionsplan erläutert


Nachdem der Leiter des Bauamtes, Andreas Loeb, den allen Ratsmitgliedern vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes vom August 2018 erläutert hatte, votierte der Rat einstimmig für den Entwurf und beauftragte die Verwaltung, die Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Bezüglich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Mendig (Erweiterung der Autobahn-Polizeistation) wurde in der Zeit vom 2. Januar bis 2. Februar 2018 – entsprechend dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 13. Dezember 2017 – das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt sieben Stellungnahmen abgegeben (1. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Gewerbeaufsicht, 3. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, 4. LBM – Autobahnamt Montabaur, 5. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Wasserwirtschaft, 6. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – Naturschutz und 7. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz).


Planung als Entwurf beschlossen


Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig unter Einarbeitung der jeweiligen Einzelbeschlüsse den Abschluss des Verfahrens und die Planung als Entwurf. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren, das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie das Verfahren zur Beteiligung der Nachbargemeinden parallel durchzuführen.

Im Jahr 2016 hatte die Verbandsgemeinde Mendig einstimmig die Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich Bellbach und Kellbach beschlossen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereits für das Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt.

Unmittelbar nach Übergabe des Bewilligungsbescheides durch den zuständigen Staatssekretär fand am 27. Juli 2017 die erste Begehung unter Beteiligung betroffener Bürgerinnen und Bürger statt. Die zweite Bürgerversammlung bildete die Abschlussveranstaltung. Diese fand am 13. Juni 2018 statt. Mit Erstellung des Abschlussberichts ist das Hochwasserschutzkonzept nunmehr abgeschlossen.


Förderanträge liegen dem Land vor


Für die ersten Maßnahmen konnten zwischenzeitlich auch bereits Förderanträge gestellt werden. Diese liegen nunmehr dem Land zur Prüfung vor: 1. Renaturierung Kellbach im Bereich Laacher Str./Im Hostert, 2. Technischer Hochwasserschutz im Bereich „In den Mühlwiesen“, 3. Überflutungsanalyse für den Bereich der Stadt Mendig, Stadtteil Obermendig, 4. Planung Retentionsraum Bellbach in Richtung Erlental und 5. Optimierung Rechenbauwerk Hof Schlags. Dr. Thomas Siekmann vom Ingenieurbüro Dr. Siekmann & Partner aus Thür stellte während der Sitzung eine kurze Zusammenfassung des Hochwasserschutz-Konzeptes vor und gab gleichzeitig einen Überblick über die darin enthaltenen Maßnahmenvorschläge.

Der Verbandsgemeinderat nahm den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und begrüßte die Beantragung entsprechender Fördergelder für die dargestellten Maßnahmen 1 bis 5.


Thür von Starkregenereignissen betroffen


Auch die Gemeinde Thür hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach mit den Folgen der Starkregenereignisse zu kämpfen. Zuletzt waren im Juni dieses Jahres die Straßenzüge „Rabenbergstraße“, „Segbachstraße“ und „Kirchstraße“ von Sturzfluten betroffen. Neben dem Segbach beeinflussten auch Außengebietszuflüsse die Hochwassersituation. Dies verdeutlicht, dass nicht nur von den eigentlichen Gewässern (Segbach und Thürer Bach) eine Gefahr ausgeht, sondern auch fernab hiervon Schäden für technische und soziale Infrastrukturen resultieren können. Vor allem im Oberdorf sind viele Bereiche mit großen angrenzenden Außengebietsflächen und hohem Gefälle betroffen. Deshalb wird vonseiten der Ortsgemeinde Thür die Notwendigkeit gesehen, für das gesamte Gebiet der Ortsgemeinde ein örtliches Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept aufzustellen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für das Gebiet der Gemeinde Thür im Nachgang zum Hochwasservorsorgekonzept Kellbach/Bellbach, da die dortigen Ergebnisse in das Thürer Konzept einfließen sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Stellung eines Förderantrages an das Land Rheinland-Pfalz einzuleiten. FRE

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