Einheitliche Regelung für Radfahrer rund um Essig noch nicht umgesetzt
„Es hapert an Zentimetern“
Essig. Mit dem Rad mal schnell nach Odendorf zum Einkaufen fahren, ist für viele Essiger und Ludendorfer selbstverständlich. Auch Pendler benutzen für den Weg zum Bahnhof gerne das Fahrrad.
Vertraut man der Beschilderung am Kreisverkehr, gelten für den Radfahrer aber sehr spezielle Regelungen.
Der aus Odendorf kommende Radfahrer muss auf Höhe der B56 vom Rad steigen und sein Gefährt schieben.
Ursächlich ist die am Kreisverkehr endende Radwegebenutzungspflicht, die durch Zeichen 240 festgelegt wird. Denn nach Überquerung der B56 ist die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich, weil sich ein Gehweg anschließt.
Zu beobachten ist, dass Radfahrer diese Regeln nicht beachten. In umgekehrter Richtung, also aus Essig kommend, besteht keine Radwegebenutzungspflicht, weil dort nur ein Fußweg ausgewiesen ist. Deshalb müssen Radfahrer den Kreisverkehr benutzen. Auf Höhe der Einmündung der B56 aus Richtung Euskirchen beginnt jedoch die Radwegebenutzungspflicht in Richtung Odendorf. Dort müsste der Radfahrer auf den Radweg wechseln.
Das ist jedoch nicht möglich, weil dort keine Absenkung eingebaut wurde. Ein bis nach Essig hinein- und aus Essig herausführender gemeinsamer Fuß- und Radweg, der die geschilderte Problematik lösen würde, ist gegenwärtig nicht möglich, weil die für einen kombinierten Fuß- und Radweg erforderliche Mindestbreite zwischen der Ecke Klostermauer und dem dortigen Gehwegrand nicht erreicht wird.
Die fehlenden Zentimeter sind einem vor der Mauer aufgestellten Zeichen 419 mit dem Ortsnamen „Essig“ zuzuschreiben. Die erforderliche Breite von 2,00 m wäre nämlich zu erreichen, wenn dieses Zeichen entfernt und gegebenenfalls an der Klostermauer befestigt werden würde.
Dann könnte eine Radwegebenutzungspflicht auf Höhe der bereits bestehenden Absenkung vor der Klostermauer festgelegt werden, was dazu führen würde, dass Radfahrer in beiden Richtungen derselben Regel unterlägen und sicher an ihr Ziel kämen.
Trotz einer Ortsbegehung im vergangenen Jahr wurde die Problematik bisher nicht gelöst. Auf die Bitte eines Bürgers hat sich Ratsherr Großmann nun in einem Brief an die Gemeinde gewandt und um Prüfung und ggf. um Umsetzung des Änderungsvorschlages gebeten.
Pressemitteilung
der CDU Swisttal
