Politik | 21.04.2023

SPD Rhein Lahn - ‚60 Minuten‘ zur Grundsteuerreform

Fachmann erläuterte Fragen des Publikums

Rhein-Lahn-Kreis. Schon kurz nach Beginn der 60 Minuten SPD-Veranstaltung wurde klar, dass das Thema Grundsteuerreform noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Fragen rund um die Reform wurden vom anwesenden Publikum gestellt und konnten vom eingeladenen Fachmann Soliman Safar beantwortet werden.

Nachdem Mike Weiland, Vorsitzender der SPD Rhein-Lahn, die Gäste begrüßte, führte er in allgemein zum Thema Grundsteuerreform ein. Die schlussendliche Höhe der Grundsteuer ist später unter anderem abhängig von den Nivellierungssätzen der Gemeinden, die in den zurückliegenden Monaten fast flächendeckend erhöht werden mussten. Die Haltung des Landes ist hierzu wie folgt: Durch den neuen kommunalen Finanzausgleich und der Übernahme der Hälfte der Altschulden der Gemeinden, fließe Geld aus dem Landeshaushalt in größerem Umfang als bisher in die Gemeinden. Im Gegenzug erwartet das Land eine entsprechende Anpassung der Hebesätze (Grundsteuer A und B), um die Einnahmensituation der Gemeinden zu verbessern und eine erneute finanzielle Schieflage in den Folgejahren zu vermeiden.

Anschließend ergriff Soliman Safar, der sich als Anwalt für Kapitalmarktrecht viel mit dem Thema der Grundsteuerreform beschäftigt, das Wort. In seinem Vortrag erläuterte er, wie sich die Grundsteuer überhaupt zusammensetzt und wieso diese reformbedürftig ist. Das Bundesverfassungsgericht erklärte einen Teil der Zusammensetzung der Grundsteuer vor einigen Jahren für verfassungswidrig, weil die Einheitswerte der Grundstücke zwischen Ost und West variierten und teils schon über 70 Jahre alt waren. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und muss somit reformiert werden. Was folgte, so Safar, sei ein hoher Aufwand und viel Verwirrung für Grundstückseigentümer, die sämtliche Angaben neu abgeben mussten, obwohl diese den Finanzämtern eigentlich vorliegen, gewesen.

Der Grundbesitz wird zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Die eigentliche Frist zur Erklärung ist bereits abgelaufen. Daher wurde den Anwesenden geraten, diese möglichst schnell abzugeben, da die Finanzämter nach einer entsprechenden Erinnerung, die Werte schätzen können und diese können gründlich daneben liegen, was in der Regel zum Nachteil der Grundstückseigentümer ausfallen dürfte. Betroffen sind Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Wichtig sei zunächst die korrekte Angabe des Bodenrichtwertes pro Quadratmeter Grundstück, den man auf www.boris.rlp.de für sein Grundstück recht einfach herausfinden könne, so Safar. Aus der Grundstücksgröße und weiteren Angaben – etwa ggf. zur Bebauung und Nutzung, Baujahr und vielen anderen Dingen mehr – berechnet das Finanzamt nach Abgabe der Erklärung den Grundsteuerwert. Safar erklärte hierzu, dass es in jedem Fall ratsam sei, Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Dies ist bis zu 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens möglich. Auch einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der den Einspruch begründen kann, könne bei dieser Sache kein Fehler sein, wenn man sich unsicher sei, denn der Grundsteuerwert ist dann auch entscheidend für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags, der sich aus der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl ergibt. Gegen den daraus folgenden Grundsteuermessbescheid kann man bei Bedarf rechtlich mit einem Widerspruch vorgehen. Eine Einschätzung, wie die Finanzämter und das Finanzministerium mit den zahlreichen Widersprüchen oder späteren Klagen gegen die Reform umgehen und welche Folgen das für Eigentümer und Mieter hat, konnte der Fachmann nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Verfassungsmäßig sei die Reform aber durchaus fragwürdig, so Safars Meinung.

Die endgültige Höhe der Grundsteuer berechnet sich ab dem 1. Januar 2025 dann durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl und dem Steuerhebesatz A oder B der jeweiligen Gemeinde. Für diejenigen, die bereits Bescheide vom Finanzamt nach ihrer Grundsteuererklärung erhalten haben, empfiehlt Safar, die Bodenrichtwerte online einzusehen und abzugleichen.

Bereits während Safars Vortrag, kamen viele individuelle Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf, die ihre Bescheide kürzlich erhalten haben und nun teils vor schweren finanziellen Mehrbelastungen stehen, weil ihr Gebäude nach Sicht des Finanzamtes plötzlich den doppelten Wert vom früheren haben soll. Für die Empfehlungen durch einen Fachanwalt waren die betroffenen Personen äußerst dankbar.

„Auch wenn das Thema schon seit einiger Zeit auf dem Tisch ist, so ist es doch noch lange nicht abgeschlossen. Für diejenigen, denen heute geholfen werden konnte, hat sich die Veranstaltung schon gelohnt“, resümierten Theres Heilscher, Vorsitzende der SPD Loreley sowie Mike Weiland und bedankten sich bei Soliman Safar für sein Kommen.

Pressemitteilung der

SPD Rhein Lahn

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