Politik | 14.10.2015

Rhein-Sieg-Kreis informiert

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen weiterhin gesichert

Rhein-Sieg-Kreis. Kontakte pflegen, Besorgungen erledigen oder Veranstaltungen besuchen - Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich weder mit dem eigenen Kraftfahrzeug, noch mit dem ÖPNV fortbewegen können, sind ohne fremde Hilfe vom sozialen und kulturellen Leben abgeschnitten und von Vereinsamung bedroht. Um diese Folge der Behinderung zu mildern, gewährt der Rhein-Sieg-Kreis schon seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis Zuschüsse zu einzelnen Fahrten mit Taxen oder Spezialtransporten. Auch in den Doppelhaushalt 2015/2016 hat der Rhein-Sieg-Kreis trotz der angespannten Haushaltslage wieder jeweils 270.000 Euro für den Fahrdienst eingestellt.

„Die starke Nachfrage der vergangenen Jahre machte es jedoch erforderlich, die Richtlinien anzupassen“, erläutert Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes. „Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aller Kreistagsfraktionen haben wir uns intensiv mit der Neugestaltung beschäftigt und auch die Interessensvertretungen mit in den Entscheidungsprozess eingebunden. So konnten wir eine Lösung finden, die - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Kreistag - den Fahrdienst für die kommenden Jahre zukunftsfähig macht.“

Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, erhält neuerdings ein persönliches Budget an Wertgutscheinen, dessen Höhe von der Gesamtzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller abhängt. Redaktionell angepasst wurden die Anspruchsvoraussetzungen. Nicht teilnahmeberechtigt sind zum Beispiel behinderte Bürgerinnen und Bürger, auf deren Namen ein Fahrzeug zugelassen ist. „Wir gehen davon aus, dass Personen auf deren Namen ein Kfz zugelassen ist, auch die Nutzung dieses Fahrzeugs zugutekommt und sie daher nicht darauf angewiesen sind, dass der Fahrdienst ihnen die soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht“, erklärt Stephan Liermann.

Wer den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im ersten Halbjahr 2016 nutzen möchte, muss den entsprechenden Antrag bis spätestens Sonntag, 15. November, Ausschlussfrist, beim Rhein-Sieg-Kreis einreichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Übrigens: Anträge für das zweite Halbjahr 2016 können ausschließlich zwischen dem 1. April 2016 und dem 15. Mai 2016 gestellt werden.

Die neuen Richtlinien gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter der Adresse www.rhein-sieg-kreis.de/behindertenfahrdienst. Dort kann auch das Antragsformular heruntergeladen werden. In Einzelfällen haben Betroffene auch die Möglichkeit, dieses dienstags bis donnerstags vormittags unter Tel. (0 22 41) 13 33 51 beim Kreissozialamt anzufordern. Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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