Landtagsabgeordnete Ellen Demuth (CDU) fordert
Fahrerlaubnis für ausländische Mitbürger gleichsetzen
Kreis Neuwied. Landtagsabgeordnete Ellen Demuth besuchte vor einigen Wochen Montenegro, und erfuhr dort, dass die montenegrinische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird, wenn ein Montenegriner seinen Wohnsitz in Deutschland haben möchte.
Dies bedeutet für Betroffene: Ein halbes Jahr lang dürfen sie übergangsweise ihren Führerschein nutzen und auf unseren Straßen fahren. Nach Ablauf von sechs Monaten erlischt die ausländische Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss dann in einen Deutschen umgetauscht werden. Führerscheininhaber aus Drittstaaten, wie Montenegro, müssen dann eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen.
Ellen Demuth erklärt: „Mir erschließt sich nicht, warum manche Staaten von der Anerkennung ausgeschlossen werden. Daher habe ich bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung nachgefragt, warum es mit Montenegro kein Abkommen gibt, und wann damit zu rechnen ist, dass sich dies ändert.“ Die Antwort der Landesregierung macht wenig Hoffnung auf eine baldige Änderung des Staus Quo. Ellen Demuth kritisiert: „Wirtschaftsministerin Schmitt antwortet, dass das Ausbildung- und Prüfungsniveau sowie die Verkehrsverhältnisse in Montenegro erheblich Defizite aufweisen würden im Vergleich mit Deutschland. Das Verantwortungsbewusstsein und das Fahrverhalten der Montenegriner entspräche nicht dem Verkehrssicherheitsverständnis Deutschlands. Es bestünde die Befürchtung, dass ohne eine zusätzliche Prüfung eine Überforderung entstehen könnte, im Bezug auf die deutschen Vorschriften im Straßenverkehr und die größere Verkehrsdichte.“
„Ich finde diese Einschätzung sehr abwertend und unsachlich. Erst lässt man die Betroffenen für ein halbes Jahr in Deutschland fahren, und Praxis und Erfahrungen sammeln. Und dann sagt man nach einem halben Jahr, das damit jetzt Schluss sei, und eine Prüfung vorgewiesen werden müsse. Dies muss sich schnellstmöglich ändern, dafür setze ich mich ein.“ Pressemitteilung des
Büro von Ellen Demuth

Fr. Demuth hat hier, obwohl sie es als Landtagsabgeordnete besser Wissen sollte, den falschen Adressaten kritisiert. Die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat, welcher nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, ist eine Bundesangelegenheit. Welche Partei bis 2021 in der Bundesregierung und damit Zuständig und Verantwortlich gewesen war, muss dem CDU-Mitglied Ellen Demuth vermutlich nicht erklärt werden.