Politik | 29.06.2016

Anträge können ab sofort beim Rhein-Sieg-Kreis gestellt werden

Finanzielle Hilfe für Unwettergeschädigte

Antragsformulare auf der Homepage herunterladen oder bei der Unteren Wasserbehörde anfordern

Rhein-Sieg-Kreis. Die NRW-Landesregierung hat inzwischen die angekündigte Soforthilfe für Unwettergeschädigte zur Verfügung gestellt. Ausgezahlt werden die Gelder über die Kreise als Untere Wasserbehörden. Betroffene können ihre Anträge daher unmittelbar an den Rhein-Sieg-Kreis richten. Voraussetzung ist, dass die Schäden bei den Unwettern zwischen 31. Mai und 8. Juni d.J. entstanden sind. Örtlich ist die Hilfe auf die Kommunen Wachtberg, Meckenheim und Rheinbach beschränkt. Insgesamt stehen für die Region zunächst 80.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder werden sowohl Privathaushalten als auch Kleingewerbe- oder landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung gestellt. Unterstützung aus den Landesmitteln gibt es bei Privathaushalten dann, wenn der entstandene Schaden 5000 Euro überschreitet. Sie erhalten je nach Haushaltsgröße 1000 bis 2500 Euro als Festbetrag. Kleingewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe können 5000 Euro als Zuwendung bekommen, wenn der Schaden mindestens 10.000 Euro beträgt. Voraussetzung ist allerdings in allen Fällen, dass eine Versicherung des Schadensfalls nicht möglich war!

Anträge ab sofort beim Rhein-Sieg-Kreis stellen

Die Antragsformulare können auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/aktuelles heruntergeladen oder unmittelbar bei der Unteren Wasserbehörde angefordert werden. Die Anträge müssen mittels Formular bis spätestens Freitag, 15. Juli beim Rhein-Sieg-Kreis, im Amt für Technischen Umweltschutz - Querschnittsaufgaben -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg, eingereicht werden.

Wenn der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung unmittelbar. Andernfalls erhalten die Antragsteller eine kurze schriftliche Information mit einem Hinweis zu den Ablehnungsgründen.

Nähere Informationen

Weitere Informationen gibt es auch über die zentrale E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@rhein-sieg-kreis.de bzw. während der üblichen Bürozeiten unter Tel. (0 22 41) 13-28 00.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

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