Politik | 07.04.2016

Flüchtlingshelferkreises Rheinbach stellte Bürgerantrag

Flüchtlingskoordination dem Bürgermeister unterstellen

Rheinbach. Hocherfreut zeigten sich die Mitglieder des Flüchtlingshelferkreises Rheinbach, als der Rat der Stadt Rheinbach einstimmig die Stelle für einen Flüchtlingskoordinator schuf. Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin sollte unter anderem Hilfestellung bei der Verteilung des Asylsuchenden auf Wohnräume und bei der Vermittlung von „deutschen“ Lebensverhältnissen geben. Auch sollte die Verbindung zum Flüchtlingshelferkreis gepflegt werden, zu anderen Ehrenamtlichen, zu Vereinen und anderen vergleichbaren Institutionen in Nachbargemeinden und anderes mehr.

Seit einiger Zeit ist nun die Stelle der Flüchtlingskoordinatorin besetzt und es machte sich Ernüchterung breit. Vom Flüchtlingshelferkreis wird nun in einem Bürgerantrag an den Hauptausschuss gefordert, dass diese Flüchtlingskoordinationsstelle mit sofortiger Wirkung unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt wird. Da Flüchtlingsfragen als Querschnittsangelegenheit weitgehend alle fünf städtischen Fachbereiche betreffen, mache es keinen Sinn, diese Stelle organisatorisch nur in einen Unterbereich eines einzelnen Fachbereiches (Soziales) anzusiedeln. So auf subalterner Ebene platziert und entsprechend weisungsunterworfen könne die Koordinationsfunktion in keiner Weise gewährleistet werden. Die Koordinationsstelle solle, wie es schon der Name sage, eine koordinierende Funktion quer durch alle betroffenen Bereiche wahrnehmen. Dazu passe kein Weisungsrecht, wohl aber ein Beteiligungsrecht.

„Koordination bedeutet hier Querschnittsarbeit“

„Koordination bedeutet hier Querschnittsarbeit“, so der Helferkreis in seinem Antrag. Das bedeute auch, dass in allen Fragen, die die Flüchtlinge betreffen, ein Beteiligungs- und Mitspracherecht bestehen sollte. Die Koordinationsfunktion müsse somit in beide Richtungen wirken, sodass die einzelnen Belange der Stadt koordiniert werden und hieraus in sich schlüssige und widerspruchsfreie Entscheidungen gegenüber den Flüchtlingen oder in puncto Flüchtlingspolitik getroffen werden können. Andererseits könnten auch die unterschiedlichen Belange der Flüchtlinge und der Flüchtlingspolitik - zum Beispiel der Bürger, des Flüchtlingshelferkreises, der Kirchen, Vereine, etc. - gegenüber der Stadtverwaltung koordiniert werden. Dies führe folglich zu einer Entlastung der Stadtverwaltung, da die Belange nicht von vielen Seiten auf viele Mitarbeiter der Stadt „verteilt“ werden.

Der Flüchtlingshelferkreis erhofft sich von seinem Antrag, dass der Hauptausschuss seinen früheren Beschluss nach dem bisherigen Praxistest korrigiert.

Flüchtlingshelferkreis Rheinbach

(Arbeitskreis Kommunales)

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