Kreisverwaltung stellt Förderpraxis klar
Förderung von Karnevals- und Brauchtumswagen
Förderung im Sinne der Vereine
Kreis Ahrweiler. Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden entgegen der Auffassung von Hans-Josef Marx, Mitglied der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler, von der Kreisverwaltung dem Förderzweck entsprechend angewandt. Seit 2001 und damit seit Bestehen der Richtlinie können Vereine Zuschüsse für Baumaßnahmen an ihren vereinseigenen Anlagen sowie Anschaffungen von Geräten und Ausstattung beantragen. Diese Vorgehensweise wird seitens der Kreisverwaltung bereits von Beginn an offen kommuniziert – unter anderem durch regelmäßige Pressemeldungen. Auch Festwagen fallen unter die Förderrichtlinien. Eine entsprechende Förderung erfolgte erstmals 2009. Der Aspekt der Nachhaltigkeit muss bei jeder Förderung zugrunde liegen. Ein bloßer Umbau der Aufbauten und Dekoration, zum Beispiel zur Anpassung an das Sessionsmotto, werden nicht gefördert. Nach dem Wortlaut der Förderrichtlinie sind der „Neubau, Umbau, Ausbau und die Sanierung von vereinseigenen Anlagen“ förderfähig. Da Karnevals- oder Brauchtumsvereine in der Regel jedoch nicht über eigene Vereinsheime verfügen, haben die Mitglieder des Kreis- und Umweltausschusses am 8. Februar 2021 einstimmig (bei Enthaltung von Herrn Marx) die Entscheidung der Kreisverwaltung bestätigt, die Förderrichtlinien im Sinne der Vereine und der Brauchtumspflege im Kreis auszulegen. In den Jahren 2019 und 2020 kam es zu einer erhöhten Nachfrage nach Zuschüssen für den Bau von Karnevals- beziehungsweise Festwagen, da die Karnevals- und Brauchtumsvereine aufgrund der neu eingeführten TÜV-Pflicht für Fest- und Umzugswagen vor großen finanziellen Herausforderungen standen. Diese erhöhte Nachfrage führte allerdings nicht dazu, dass die für die Vereinsförderung bereitstehenden Haushaltsmittel von 150.000 Euro voll ausgeschöpft wurden oder gar andere Zuschussanträge abgelehnt werden mussten.
Seit 2014 wird dem Ausschuss jährlich ein Bericht über die Vereins- und Ehrenamtsförderung vorgelegt. Auch im letzten Jahr wurde über die seinerzeit bereits erfolgte Bezuschussung von Festwagen berichtet und von Herrn Marx als Mitglied des Ausschusses nicht beanstandet.
Die Kreisverwaltung begrüßt, dass der Ausschuss es abgelehnt hat, die Förderrichtlinie entsprechend zu ergänzen. Denn jeden Einzelfall in der Richtlinie aufzuführen und zu regulieren, würde einer unkomplizierten und praxisorientierten finanziellen Förderung der Vereine entgegenstehen.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
