Gemeinderat Rieden entschied sich für neuen Stromkonzessionsvertrag mit der RWE
Forstwirtschaftsplan beschlossen
Gemeinde unterstützt Elterninitiative bei der Herstellung eines Kinderspielplatzes
Rieden. Der bestehende Stromkonzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Rieden und der Rwe Deutschland AG Essen, endete am 30. September 2016. Nachdem RA Rudolf Krechel von dem beauftragten Rechtsanwaltbüro Martini, Mogg und Vogt die beiden Angebote von Evm und Rwe, jeweils vom 29. Juni 2016 geprüft hatte, wurde dem Riedener Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember vorgeschlagen, das Angebot der Rwe anzunehmen.
Der Ortsgemeinderat fasste sodann einstimmig, bei drei Enthaltungen den Beschluss, das verbindliche Angebot der Rwe anzunehmen und die Verwaltung wurde beauftragt, die Evm als unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Auswahlentscheidung unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Ortsbürgermeister Andreas Doll wurde beauftragt, die Ausführung des Beschlusses durch Unterzeichnung des Konzessionsvertrages nicht vor Ablauf von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information vorzunehmen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entscheidung der Ortsgemeinde nach Vertragsunterzeichnung im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen. Anschließend erläuterte der Leiter des Forstamtes Ahrweiler, Bolko Haase den Ratsmitgliedern einen mittelfristigen Betriebsplan, der vom Forstamt Ahrweiler erarbeitet worden war. Dieser dient mit seinen Inventurdaten und den Planungsansätzen als Leitlinie für die kommenden zehn Jahre in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltvorsorge im Gemeindewald. Außerdem bildet er die Grundlage für die Erstellung der Forstwirtschaftspläne der Gemeinde Rieden. Bei einer Waldfläche von 83 ha und einer Gesamtbetriebsfläche von 92,4 ha beträgt der Anteil von Buchen 30 Prozent, Laubbäumen, langlebig 13 Prozent, Laubbäumen, kurzlebig ein Prozent, Fichten 20 Prozent, Douglasien vier Prozent, Kiefern fünf Prozent, Lärchen ein Prozent und Eichen 26 Prozent. Mit einer Gegenstimme votierte der Rat für den mittelfristigen Betriebsplan. Revierförster Wolfgang Dazert erläuterte sodann den Forstwirtschaftsplan 2017. Während das Jahr 2016 einen Fehlbetrag von 3.680 Euro aufweist, beträgt der Fehlbetrag für 2017 im Ansatz 4.950 Euro. Der Ertrag aus dem Holzverkauf weist für das zu Ende gehende Jahr 14.860 Euro aus und der Ansatz für 2017 wird mit 17.330 Euro beziffert. Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Forstwirtschaftsplan 2017. Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss der Rat, die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Rieden zum 31. Dezember aufzuheben. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Verwaltung schnellstmöglich zu beauftragen, eine Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages aufzustellen. Es ist beabsichtigt, den Gästebeitrag schnellstmöglich, jedoch spätestens ab dem 1. Januar 2018 einzuführen. Einstimmig votierte der Rat für die von Frank Gansen vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgetragene Feststellung des Jahresabschlusses 2015. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der VG und den Beigeordneten wurde Entlastung erteilt.
Ergebnisrechnung 2015 abgeschlossen
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 86.734,76 Euro ab. Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 28.695,78 Euro aus, die Haushaltssatzung 2015 sah die Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 19.800 Euro vor. Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 1.120.757,42 Euro. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, die Maßnahme einer Elterninitiative zur Herstellung eines Kinderspielplatzes auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Straße „Dornheck“ zu unterstützen und im Haushalt 2017 hierfür Mittel in Höhe von 10.000 Euro einzustellen. Die Elterninitiative war mit der Bitte an die Ortsgemeinde Rieden herangetreten, den im Bebauungsplan „Dornheck/Schweinsgraben“ ausgewiesenen Kinderspielplatz auf dem hierfür vorgesehenen gemeindeeigenen Grundstück in der Straße „Dornheck“ herzustellen. Die Errichtung des Spielplatzes soll in Eigenregie durch die Elterninitiative erfolgen. Die anzuschaffenden Spielgeräte sollen über Sponsoring finanziert werden. Die Pflege der Fläche wird ebenfalls von der Elterninitiative übernommen. Sebastian Kaiser, zuständig für die Bauleitplanung in der VG-Mendig, erläuterte die fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Stausee Rieden“. Der Rat beschloss daraufhin, den Änderungsbeschluss vom 17. Februar 2014 derart zu modifizieren, dass sich der Geltungsbereich laut der ihnen vorliegenden Planzeichnung auf den Bauabschnitt fünf reduziert. Der Rat beschloss ebenfalls bei einer Enthaltung den ihm vorliegenden Plan als Entwurf anzunehmen und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
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