BürgerInnen und Gewerbetreibende können sich aktiv an Planung zu beteiligen
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Montabaur
Montabaur. Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 den Beschluss gefasst, den Entwurf der Handlungsempfehlungen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Montabaur öffentlich auszulegen, um damit allen interessierten BürgerInnen, Geschäftsinhabern, Gewerbetreibenden usw. die Möglichkeit zugeben, sich aktiv an der Entwicklung einer solchen Planung zu beteiligen und eigene Vorstellungen, Ideen und Interessen einzubringen. Der Entwurf des der Handlungsempfehlungen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes liegt in der Zeit vom 27. Januar bis 28. Februar 2020 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfahren\ Bebauungspläne der Stadt Montabaur\Stadt Montabaur\Einzelhandelskonzept.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gabi Wieland
Stadtbürgermeisterin
