Hauptausschuss Swisttal hat entschieden
Friedhofshallen werden nicht abgerissen, die Nutzung wird aber teurer
Ehemalige Pfarrer in Buschhoven erhalten keine Ehrengrabstätten - Grundsteuererhöhung wird nicht zurückgenommen
Swisttal. Das vielleicht wichtigste Thema vertagte der Swisttaler Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss in seiner jüngsten Sitzung auf die nächste Beratung am 16. Juni: die Neuordnung der Friedhöfe in der Gemeinde. Bürgermeister Eckhard Maack (CDU) wünschte sich nämlich eine übersichtlichere und leichter verständliche Vorlage zur Entscheidungsfindung vom Ingenieur- und Landschaftsarchitekten-Büro Esser in Rheinbach. Das kam auch dem Ausschuss entgegen, der wenig Lust verspürte, stundenlang über kleinste Details auf acht gemeindeeigenen Friedhöfen zu diskutieren. Einen Beschluss in diesem Zusammenhang aber fasste das Gremium einstimmig bei Enthaltung von Udo Ellmer (Grüne), wenn auch ohne rechte Überzeugung: Die Friedhofshallen in den einzelnen Orten werden doch nicht abgerissen. Ein entsprechender Beschluss vom 26. Juni 2012 wurde zurückgezogen und der Bürgermeister stattdessen beauftragt, eine neue, kostendeckende Kalkulation für die Nutzung der Friedhofshallen rechtzeitig zur nächsten Änderung der Friedhofsgebührensatzung vorzunehmen.
Gegenwind aus Bevölkerung zu stark
Damit folgte das Gremium einem Antrag der Fraktion der „Bürger für Swisttal“, die darauf hingewiesen hatte, die Bürger verspürten nach wie vor den deutlichen Wunsch, an einem witterungsgeschützten Ort der Andacht unmittelbar vor der Beisetzung bei dem Toten innehalten zu können. Dieser Wunsch entspringe der zu wahrenden Bestattungskultur der Einwohner, für die die örtliche Leichenhalle ein ständiges Sinnbild sei. Ungeachtet der dürftigen Nutzungszahlen dürfe dieser deutliche Wunsch nicht unberücksichtigt bleiben, sonst drohe ein weiterer Verlust der kulturellen Identifikation sowie ein allgemeines Verlustgefühl.
Maack räumte ein, der Gegenwind aus der Bevölkerung sei einfach zu stark. Andererseits dürfe die Entscheidung nicht auf Kosten des Gemeindehaushalts gehen. Er wies darauf hin, dass sich die Kosten für die einst acht Friedhofshallen - die in Odendorf wurde mittlerweile abgerissen - 2010 auf stolze 22.747 Euro belaufen hätten. Dem hätten lediglich Erträge in Höhe von 4867 Euro gegenübergestanden, so das eine Deckungslücke von 17.880 Euro bestanden haben. Deshalb sei der Beschluss gefasst worden, alle Friedhofshallen abzureißen, zumal die ohnehin nur wenig genutzt würden und es zunehmend Alternativen bei den örtlichen Bestattungsunternehmen gebe.
Kein anderer Träger wurde gefunden
Zwar habe man in der Zwischenzeit auch versucht, einen anderen Träger für die Friedhofshallen zu finden, was aber gescheitert sei. Pilotverhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde in Morenhoven hätten gezeigt, dass weder eine Kirche noch ein einzelner Verein in der Lage wäre, die Unterhaltungskosten zu erwirtschaften oder seinen Haushalt damit zu belasten. Zumal diese letztlich für die Restlebensdauer nicht absehbar seien. Die Folge könne daher nur sein, die Gebühren drastisch anzuheben, damit die Friedhofshallen kostendeckend betrieben werden könnten. Er rechne mit einer Erhöhung der Gebühr von derzeit 100 auf künftig 300 Euro pro Nutzung. Dem stimmten Joachim Euler (SPD) und Monika Wolf-Umhauer (FDP) zu. „Wenn die Bürger das wollen, dann muss man denen auch sagen, dass es viel mehr Geld kostet“, forderte Euler. Wolf-Umhauer befürchtete allerdings, dass die Hallen dann noch weniger als bisher schon genutzt würden, weil sie den Bürger einfach zu teuer seien. Deshalb plädierte Hanns-Christian Wagner (CDU) dafür, zu beobachten, ob die Äußerungen der Bürger auch der Realität entsprächen, oder ob sich angesichts der höheren Gebühren das Nutzungsverhalten ändere. „Die Frage ist, ob es lediglich Monumente sind - oder ob sie auch tatsächlich genutzt werden.“
Keine besonderen Verdienste erkennbar
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der katholischen Kirchengemeinden aus Buschhoven und Odendorf. Die hatten gewünscht, dass die Gräber der Priester Heinrich Schulze, Robert Löhrer und Matthias Josef Schreiber, des Rektors Franz Schneppen sowie die Gräber der Schwestern von Pfarrer Tent, Maria und Katharina Henn, als Ehrengrabstätten anerkannt werden sollten. Unter Ehrengräber sind Grabstätten von verdienten Personen zu verstehen, die auf ewige Zeiten nicht abgeräumt werden dürfen und von der Gemeinde dauerhaft gepflegt werden müssen. Nach derzeitigem Stand könne ein besonderer Verdienst dieser Personen, der eine solche Ehre rechtfertigen würde, nicht festgestellt werden, erläuterte Maack. Das gleiche gelte auch für das Grab des Dechanten Horack, der auf dem Friedhof von Odendorf bestattet ist. Joachim Euler (SPD) machte allerdings darauf aufmerksam, dass in der Friedhofssatzung keine konkreten Kriterien genannt würden für eine Zuerkennung eines Ehrengrabes. Dies soll nach Möglichkeit bei der nächsten Änderung der Friedhofssatzung korrigiert werden, in dem man das Kriterium „Besondere Verdienste um die Gemeinde Swisttal“ zugrunde lege. Ansonsten, so befürchtete Monika Wolf-Umhauer, würde man ein „Fass ohne Boden“ aufmachen.
Dient dem Gemeinwohl aller Bürger
15 Bürger hatten sich förmlich bei der Gemeinde über die Erhöhung der Grundsteuer B beschwert und gefordert, diese zurückzunehmen. Die Erhöhung sei unsozial, stattdessen solle man lieber nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen, hieß es.
Doch dem gab der Ausschuss einstimmig nicht statt und wies die Beschwerde zurück. Die Konsolidierung des Haushaltes zur Aufrechthaltung der gemeindlichen Leistungen diene dem Gemeinwohl aller Swisttaler Bürger, argumentierte Maack. Er will den Antragstellern jedoch in einem Brief die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde darlegen und sie um Verständnis für die zu treffenden Maßnahmen bitten. So summierten sich die Verluste der Gemeinde seit 2008 auf knapp 19 Millionen Euro, zugleich müsse man mit 1,8 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen pro Jahr auskommen. Das sei durch Einsparungen allein nicht mehr auszugleichen, die Gemeinde könne daher die Finanzierung ihrer Leistungen dauerhaft nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreichen, zu denen auch die Erhöhung der eigenen Einnahmen zähle. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat 2013 ein Haushaltssicherungskonzept aufgelegt, welches sukzessive umgesetzt werden müsse, um im Jahr 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Keine extremen Erhöhungen
Ohnehin habe man schon die erforderlichen Steuererhöhungen bis 2023 gestreckt, um die Belastungen für Bürger und verwaltungsverträglich zu halten. „Extreme Erhöhungen von jetzt auf gleich, wie ist jetzt viele Nachbarkommunen angedacht oder schon umgesetzt ist, sind in Swisttal nicht vorgesehen“, so Maack. So gut wie alle anderen Kommunen im Lande seien ebenfalls zu diesem Schritt gezwungen. Darüber hinaus führe die Hebesatzänderung in 2015 für ein durchschnittliches Einfamilienhaus lediglich zu einer monatlichen Mehrbelastung von drei Euro, das sei tragbar. Andernfalls würden die derzeitigen Probleme lediglich in die Zukunft verschoben, und die Leistungserbringung und Leistungsfähigkeit der Gemeinde würde zunehmend leiden, was auch der Attraktivität abträglich wäre.
