FWG Brohl-Lützing zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachen Ultranet

Fristverlängerung beantragt

06.04.2020 - 14:45

Brohl-Lützing.Die geplante Trasse zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung Ultranet, Vorhaben 2 Abschnitt E zwischen Rommerskirchen und Weissenthurm befindet sich derzeit in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nachdem die Planungsunterlagen bis zum 16. März öffentlich auslagen und derzeit noch im Internet einzusehen sind, haben die Bürger und Bürgerinnen bis zum 16. April Gelegenheit, sich zu diesem Projekt zu äußern und Einwände zu erheben.

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation durch die Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen ist die FWG Brohl-Lützing jedoch der Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich ist. Informationsveranstaltungen, zu denen der Netzbetreiber Amprion seine Teilnahme zugesagt hat, und auch Informationsveranstaltungen seitens des Gemeinderates mussten abgesagt werden. Die rein digitale Durchsicht der ca. 900-seitigen Planungsunterlagen (17 DIN-A4 Ordner) ist nach Meinung der FWG nicht zumutbar und stellt daher keine Alternative dar.

Die staatliche Aufforderung zur sozialen Distanzierung und zur Kontaktminimierung, gerade in der aktuellen Phase des Planfeststellungsverfahrens nach Ende der Veröffentlichung der Unterlagen, steht nach Dafürhalten der FWG in deutlichem Widerspruch zur Aufforderung an die Bürger und Bürgerinnen, sich am laufenden Verfahren zu beteiligen. Die Möglichkeiten, sich zu informieren, Beratung zu erhalten, sich auszutauschen und sich auf dieser Basis eine Meinung zu bilden und Stellung beziehen zu können sind nach der Auffassung der FWG derzeit nicht gegeben.

Nachdem ein Antrag auf Verlängerung der Beteiligungsfrist von der Bundesnetzagentur abgelehnt wurde, hat sich die FWG Brohl-Lützing nun mit einem Antrag auf eine Fristverlängerung, bzw. eine vorläufige Aussetzung des Verfahrens an den Landtag und an den Bundestag sowie persönlich an die Landes- und Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler gewandt und diese aufgefordert, sich im Sinne der Bürger und Bürgerinnen einzusetzen.

Ein Festhalten an dem üblichen Ablauf des Verfahrens ist nach Meinung der FWG Brohl-Lützing nicht rechtens.

Interessierte können sich auf der Internetseite des Netzbetreibers Amprion, der Internetseite der Bundesnetzagentur, unter www.netzausbau.de/beteiligung2-e und www.ultranet-einspruch.de informieren.

Pressemitteilung der

FWG Brohl-Lützing

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