Politik | 24.02.2016

Einmaliger Vorgang im Swisttaler Gemeinderat

Für Abberufung von Sven Kraatz aus VHS-Zweckverbandsversammlung gestimmt

Das Ratsmitglied der Grünen soll einer Weisung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses nicht nachgekommen sein

Swisttal. „Ich nehme die Abberufung an.“ Süffisant kommentierte Sven Kraatz (Grüne) einen bislang einmaligen Vorgang im Swisttaler Gemeinderat. Der beschloss nämlich in seiner jüngsten Sitzung auf Antrag der CDU, Kraatz aus der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Meckenheim-Rheinbach-Swisttal abzuberufen, weil er einer Weisung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses im Zusammenhang mit der Änderung der VHS-Gebührenordnung nicht nachgekommen sei. In einer geheimen Abstimmung votierten 28 Ratsmitglieder für die Abberufung, elf stimmten dagegen.

„Wir haben lange mit uns gerungen, ob wir diesen Antrag einbringen sollen“, erläuterte der CDU-Fraktionsvorsitzende Hanns Christian Wagner. Eigentlich sollte der unrühmliche Auftritt des Grünen Ratsmitglieds in der Verbandsversammlung vom 19. Juni 2015 seiner Unerfahrenheit zugeschrieben und das eine Mal darüber hinweggesehen werden. In der Zweckverbandsversammlung habe Kraatz als Swisttaler Mitglied nicht der Vorgabe des Ausschusses entsprechend abgestimmt, obwohl er gemäß Paragraf 113 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Interessen der Gemeinde zu verfolgen habe und an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden sei. Um seiner privaten Auffassung zur Satzungsänderung Geltung zu verleihen und nicht für die Änderung stimmen zu müssen, habe er unmittelbar vor der Abstimmung unter Hinweis auf seine persönliche ablehnende Haltung und mit den Worten den Saal: „Dann gehe ich eben einem dringenden Bedürfnis nach“, den Sitzungssaal verlassen.

Januar-Sitzung brachte das Fass zum Überlaufen

Doch das Fass zum Überlaufen gebracht habe die Januar-Sitzung der Zweckverbandsversammlung, in der Kraatz laut Medienberichten geäußert habe, wenn es wieder so einen Fall gebe, werde er eine geheime Abstimmung beantragen – dann könne jeder so abstimmen, wie er es für richtig halte, weil dadurch nicht mehr nachprüfbar sei, wer wie abgestimmt habe. „Wir haben als Gemeinde nur drei Vertreter in der Zweckverbandsversammlung, da können wir es uns nicht leisten, dass einer ausschert“, stellte Wagner klar, der Kraatz nahelegte, von sich aus zurückzutreten, um einer Abberufung zuvorzukommen. „Durch sein Verhalten hat Kraatz entgegen der Vorschrift die Interessen der Gemeinde nicht vertreten, dem Beschluss des zuständigen Ausschusses zuwidergehandelt und infolgedessen einen Rechtsverstoß begangen“, ergänzte Bernd Großmann (CDU). „Oder sollen wir sie vor jeder Ausschusssitzung erst fragen, welches Ergebnis sie gerne hätten, damit sie das dann auch in der Zweckverbandsversammlung vertreten können?“, fragte er Kraatz.

Joachim Euler (SPD) forderte gar, ein Vertreter der Gemeinde müsse nicht nur passiv, sondern auch aktiv den Beschluss seiner Gremien in der Zweckverbandsversammlung unterstützen, selbst wenn er gegen die eigene Überzeugung sei. Deshalb fragte er Graz direkt, ob er bereit sei, künftig auch gegen seine eigene Überzeugung zu stimmen. Die Antwort: „Nein, das kann ich nicht“, brachte auch Euler dazu, ihm das Vertrauen zu entziehen. Monika Wolf-Umhauer (FDP) fand ebenfalls deutliche Worte: „Wenn sie einfach still gegangen wären, wäre es kein Thema, aber so wie sie es gemacht haben, sieht es eher nach Selbstdarstellung aus als nach Vertretung der Gemeinde Swisttal.“

„Zu keiner Zeit gegen Weisungen der Gemeinde verstoßen“

In einer schriftlichen Stellungnahme wies Kraatz die Anschuldigungen aufs Schärfste zurück. „Ich habe zu keiner Zeit gegen Weisungen der Gemeinde verstoßen“, machte er deutlich. Dieses wäre nur dann der Fall, wenn er an der besagten Abstimmung teilgenommen und nicht mit Ja für die Gebührenerhöhung gestimmt hätte. Die CDU könne aber Mitglieder der Zweckverbandsversammlung nicht zur Abstimmung zwangsverpflichten, das verstoße gegen das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtscharta zur Selbstbestimmung des Menschen. „Ich persönlich bin der Meinung, dass hier seitens der CDU der Versuch unternommen wird, einen kritischen Zeitgeist, der sich den Interessen der Swisttaler Bürger und nicht ausschließlich der Verwaltung widmet, mundtot zu machen.“ Außerdem sei der Gemeinderat kein Gericht und kein Tribunal, das eine Rechtswidrigkeit feststellen könne, dazu sei nur eine neutrale, rechtskundige Instanz befugt.

Doch damit konnte er das Gremium nicht überzeugen, die Mehrheit entschied sich dafür, ihn von der VHS-Zweckverbandsversammlung abzuberufen. Bis zur Neuwahl eines Nachfolgers, die in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen soll, übernimmt Udo Ellmer (Grüne) vertretungsweise den Sitz in der Zweckverbandsversammlung.

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