Politik | 30.04.2021, 13:42 Uhr

Leserbrief zm Bericht aus dem Stadtrat Neuwied zur Grundsteuererhöhung

Fürsorgepflicht verletzt

Ich bin im 79. Lebensjahr und steure zügig auf die 80 zu. Nach 40 Jahren im Stadtrat betrachtet man die aktuellen Entscheidungen des Rates von außen sozusagen als „Elder Statesman“ und macht sich so seine Gedanken. Die Grundsteuererhöhung ist maßlos und nicht zu rechtfertigen. Die knappe Entscheidung 24:23 sehe ich als eine Arroganz der Macht und sie sollte rückgängig gemacht werden. Wenn nicht, könnte man eine Klage einreichen, weil der Stadtrat / Stadtvorstand seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürger verletzt hat. Wir kämpfen uns gerade durch die größte Krise der Nachkriegszeit. Viele fürchten um ihre Gesundheit, ihren Arbeitsplatz und sinkende Einnahmen. Die Grundsteuererhöhung um 45 Prozent ist rücksichtslos und unvereinbar mit solidarischem Verhalten in der jetzigen Krisenzeit. Die Stadtratsentscheidung reiht sich ein in ein katastrophales Krisenmanagement bei der Freistellung des GSG-Geschäftsführers und bei der Abwahl des Bürgermeisters. Auch der qualifizierte Mietspiegel ist unnötig, kostet eine hohe Summe und wird nach Aussagen des Mieterbundes eher die Mieten verteuern. Würde der Stadtrat mal über den Tellerrand schauen, würde er wissen können, dass am 1.1.2021 aufgrund der Notsituation das Sanierungsfortentwicklungsgesetz in Kraft getreten ist, welches im Wesentlichen die Nachteile einer Insolvenz vermeiden will und frühzeitiges Einleiten von Sanierungsmaßnahmen bezweckt. Ebenso haben die Finanzämter auf Antrag eine Vielzahl von Steuern zinslos gestundet. Warum wohl? Die Aussagen der „Papayas“ sind nichtssagend und Floskeln.

(Grüne: Entscheidung ist richtig und notwendig, FWG: alternativlos, CDU: Ultima ratio). Jeder weiß, dass die hohe Verschuldung Schuld des Landes ist, weil das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ nicht eingehalten wird. So hat der Verfassungsgerichtshof 2012 und 2020 das Finanzierungsmodell des Landes als verfassungswidrig erkärt.

Fazit: Die maßlose Grundsteuererhöhung ist rückgängig zu machen und alle Kraft sollte gegen die chronische Unterfinanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land eingesetzt werden.

Werner Johann Keßler, Neuwied

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