Politik | 06.06.2017

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im VG-Rat Rhein-Mosel

GRÜNE freuen sich auf Bürgerinnen und Bürger bei Rats- und Ausschusssitzungen

VG Rhein-Mosel. Am 1. Juli 2016 trat in Rheinland-Pfalz das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene“ in Kraft. Sorgte dieses innerhalb der kommunalen Räte bereits für einigen Trubel, haben die meisten Bürgerinnen und Bürger vermutlich noch nicht allzu viel davon gehört. Was verbirgt sich also hinter diesem langen Gesetzesnamen? Das vom rheinland-pfälzischen Landtag 2015 beschlossene Gesetz soll die Bürgerinnen und Bürger stärker in das kommunalpolitische Geschehen einbinden und das politische Handeln vor Ort für alle Beteiligten transparenter machen. Neben Regelungen zum Einwohnerantrag, zum Bürgerbegehren und zum Bürgerentscheid sah das Gesetz eine Änderung des § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung vor. Insbesondere diese Maßnahme löste eine Welle der Kritik verschiedener kommunalpolitischer Vertreter/innen aus. Fragt sich: Warum eigentlich? Was änderte sich? Bis zur Gesetzesänderung galt insbesondere für Ausschusssitzungen der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Seit 1. Juli 2016 wurde dieser Grundsatz für alle Rats- und Ausschusssitzungen in den Grundsatz der Öffentlichkeit umgekehrt. Das heißt: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf grundsätzlich an allen Sitzungen als Zuhörer/in teilnehmen. Das Wort „grundsätzlich“ zeigt aber an, dass es Ausnahmen gibt. Solche Ausnahmen sind Sitzungen, für die ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder Sitzungen, in denen die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist. Im Ergebnis werden den Bürger/innen mehr Rechte zur politischen Teilhabe an die Hand gegeben, wobei immer noch dann nicht öffentlich getagt werden darf, wenn dies entsprechend begründet ist – z.B., wenn andernfalls Persönlichkeitsrechte verletzt würden. „Durch die Gesetzesänderung wurde der Grundsatz der Öffentlichkeit kommunaler Rats- und Ausschusssitzungen, der in anderen Bundesländern längst Standard war, endlich auch für Rheinland-Pfalz beschlossen. Kolleg/innen aus anderen Bundesländern können oft gar nicht verstehen, warum sich manche in Rheinland-Pfalz so schwer damit tun. Wir jedenfalls freuen uns über interessierte Bürger/innen, die sich für unsere Arbeit interessieren und an entsprechenden Sitzungen teilnehmen möchten“, erklärt Judith Haag, Kreissprecherin der GRÜNEN Mayen-Koblenz und Mitglied im VG-Rat Rhein-Mosel. Obwohl die neue Rechtslage viele Chancen für ein vertrauensvolles Miteinander von Bürger/innen und Politik birgt, hagelte es bereits in den letzten Monaten regelmäßig Kritik von Seiten einiger Kommunalpolitiker/innen. Jutta Wein, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im VG-Rat Rhein-Mosel, analysiert die Beanstandungen wie folgt: „Oft wird die Gesetzesänderung als sinnlos degradiert, weil bisher nicht viele Menschen an öffentlichen Sitzungen teilgenommen haben. Man fragt sich natürlich, weshalb die neue Rechtslage vielen Kolleg/innen so extrem sauer aufstößt: Bedauert man es wirklich, dass bisher wenige Menschen an öffentlichen Sitzungen teilgenommen haben oder stört man sich im Kern vielmehr daran, dass den Bürger/innen nun die Möglichkeit dazu gegeben wird?“ Ob zukünftig mehr Bürger/innen an öffentlichen Sitzungen teilnehmen werden, weiß natürlich niemand. Klar ist jedoch: Sie dürfen jetzt teilnehmen, wenn sie wollen und das ist gut so. Genau diesen Erfolg hat die Gesetzesänderung in jedem Falle erreicht.

Pressemitteilung

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