Politik | 04.05.2018

Mendiger Stadtrat tagte

Gebühren für das Vulkanbad und Bauvorhaben standen im Fokus

Schlichtwohnungen sollen abgerissen und durch Neubau ersetzt werden

Für das kürzlich in neuem Glanz eröffnete Mendiger Vulkanbad beschloss der Stadtrat eine Anpassung der Benutzungsgebühren.  FRE

Mendig. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Mendiger Stadtrat mit Stimmenmehrheit (bei einer Gegenstimme) eine Anpassung der Benutzungsgebühren für das Mendiger Vulkanbad in Form einer neuen Gebührensatzung. Die Benutzungsgebühren wurden zuletzt im Jahre 2015 der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.

Die in den bisherigen Gebührensatzungen vorhandene Gebühr für die Wertsachenaufbewahrung wurde ersatzlos gestrichen, da zwischenzeitlich besondere Wertsachenschränke im Mendiger Freibad aufgestellt wurden. Neu aufgenommen wurde dagegen eine Gebühr für die Teilnahme an einem Schwimmkurs. Auch die Durchführung von Kindergeburtstagen im Schwimmbad fand nunmehr in der Gebührensatzung des

Schwimmbads entsprechende Berücksichtigung.

Anschließend beschloss der Rat einstimmig die Aufnahme eines Darlehens zwecks Umschuldung in Höhe von 608.734,12 Euro.

Neugestaltung des Bahnhofsumfelds ist geplant

Die Stadt beabsichtigt, die Infrastruktur um den Bahnhof zu verbessern und somit aufzuwerten. Hier sollen unter anderem eine Buswendeschleife sowie Park-and-Ride-Stellplätze geschaffen werden. Der dafür erforderliche Grunderwerb des Bahngeländes wurde zwischenzeitlich realisiert. In diesem Zusammenhang plant die Deutsche Bahn, auch den vorhandenen Bahnsteig zu sanieren und um einen weiteren Außenbahnsteig mit Fußgängerquerung zu erweitern. Somit wäre eine kurze Anbindung zwischen den Parkplätzen, der neuen Bushaltestelle und dem Bahnhof gewährleistet. Im Rahmen der Umgestaltung sollen neben der Beleuchtung auch eine Lademöglichkeit für die Mobilität von E-Autos und E-Bikes geschaffen werden. Um für diese umfangreiche Umgestaltung eine Landesförderung über den LBM Rheinland-Pfalz beantragen zu können, sind weitere Planungsschritte erforderlich. Im Haushalt 2018 wurde lediglich ein vorsorglicher Ansatz für weitere Planungsleistungen in Höhe von 7.500 Euro eingestellt. Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Planungsauftrag an das Ingenieur-Büro Stadt-Land-Bahn in Boppard zum Angebotspreis von 43.922,98 Euro brutto zu vergeben und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 36.422,98 Euro zu.

Anschließend beschloss der Rat – ebenfalls einstimmig – die nachfolgenden Verkehrsanlagen in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen: „Amselweg“, Bereich von der Einmündung Zeisigweg bis zur Einmündung Schwalbenweg; „Geschwister-Möhlig-Straße“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Obermendig, Flur 3, Flurstück-Nummer 412/64; „Pflanzgarten“, bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Obermendig, Flur 5, Flurstück-Nummer 397/2; „Schwalbenweg“, bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nummer 2131; „Zeisigweg“, bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nummer 2130.

Bezüglich des Abrisses und Neubaus der Sozialwohnungen in der Vulkanstraße hatten der Hauptausschuss und der Stadtrat im November 2017 bereits Gespräche mit potenziellen Investoren und der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz geführt. Die angedachte Lösung, das Projekt mit einem Investor durchzuführen, stellte sich in einigen Punkten als für beide Seiten nicht durchführbar dar. Hauptgrund war die für die Stadt notwendige Anzahl an Wohnungen und die zusätzlich benötigten Unterkünfte für Asylantragsteller.

Im Haushalt 2018 wurden 600.000 Euro für Abriss und Planung des Objekts eingestellt. Der Stadtrat beschloss, den Abriss und den Neubau der Wohnhäuser durch die Stadt Mendig durchzuführen. Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete wurden ermächtigt, die Verhandlungen mit der ISB durchzuführen und einen Darlehensvertrag in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro abzuschließen. Bei 80-prozentiger Auslastung würde der Betrag sich innerhalb von 25 Jahren durch Mieteinnahmen refinanzieren.

Bezüglich der Aufnahme von Darlehen für das Haushaltsjahr 2018 (Grundsatzbeschluss) ermächtigte der Rat den Stadtbürgermeister einstimmig, ein Darlehen in Höhe von 480.000 Euro für den Abriss der bestehenden Schlichtwohnungen in der Vulkanstraße bei der ISB aufzunehmen.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Vulkanstraße und Aktienweg“ im beschleunigten Verfahren. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen. Außerdem beschloss der Rat, dass von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen wird. Stattdessen soll der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich über die Planung zu unterrichten und zu äußern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren einzuleiten und dies bekannt zu machen.

Gaskonzession muss neu ausgeschrieben werden

Der bestehende Gaskonzessionsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG (EVM) endet zum 11. Mai 2020. Dies bedeutet, dass mit dem Ausschreibungsverfahren zum Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrags für die Stadt Mendig bereits jetzt zwingend begonnen werden muss. Aufgrund der Komplexität beschloss der Stadtrat einstimmig, die Kanzlei Martini-Mogg-Vogt mit der fachanwaltschaftlichen Beratung im Verfahren zur Vergabe des Gaskonzessionsvertrags zu beauftragen. Das Honorar der Kanzlei wird dabei auf einen Maximalbetrag von 15.000 Euro netto begrenzt und das Mindesthonorar für die zu erbringenden Leistungen auf 10.000 Euro netto festgelegt. Die Auslagen werden gesondert auf Nachweis in Rechnung gestellt. Das Vergabeverfahren wird sich bis ins Jahr 2020 erstrecken. Die Kosten für die Beratung fallen nach tatsächlichem Aufwand in den jeweiligen Haushaltsjahren an. Für das Haushaltsjahr 2018 sind 5.000 Euro für die Rechtsberatung eingestellt.

Ferner teilte Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel mit, dass die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 12. März 2018 mitgeteilt habe, dass gegen die Festsetzungen im Haushaltsplan 2018 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werde. Die Kreditermächtigung über 2.707.020 Euro werde unter der Voraussetzung genehmigt, dass die strengen Ausnahmetatbestände erfüllt seien.

Sodann beschloss der Rat, den Auftrag zur Lieferung eines Aufsitzrasenmähers für das Mendiger Vulkanbad an die Firma A. Schüttler zum Angebotspreis von 21.617,15 Euro netto zu vergeben. Im Haushalt 2018 wurden 20.250 Euro eingestellt; der überplanmäßigen Ausgabe von 1.367,15 Euro stimmte der Rat ebenfalls zu.

Zum Abschluss stimmte der Stadtrat für die Annahme von Spenden in Höhe von 200 Euro für die Kindergarten Zauberwald und 300 Euro für die Herbstkirmes Niedermendig. FRE

Für das kürzlich in neuem Glanz eröffnete Mendiger Vulkanbad beschloss der Stadtrat eine Anpassung der Benutzungsgebühren. Foto: FRE

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