Politik | 20.01.2014

Zulassungsstellen in Siegburg und Meckenheim deckten im Jahr 2013 Betrügereien auf

Gefälschte Prüfberichte, manipulierte HU-Plaketten

Rhein-Sieg-Kreis. In 2013 konnten dank der Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstellen des Straßenverkehrsamtes in Siegburg und Meckenheim Betrügereien bei den Fahrzeugzulassungen aufgedeckt und somit dem einen oder anderen Betrüger sprichwörtlich das Handwerk gelegt werden. Dabei ging es in erster Linie um Fälschungen beim Nachweis der regelmäßigen Hauptuntersuchungen (HU) bei einer Prüforganisation wie zum Beispiel TÜV oder Dekra, die den technischen Zustand des Fahrzeugs bescheinigen. Entdeckt wurden hierbei unter anderem ungültige Prüfstempel in Fahrzeugscheinen, gefälschte Prüfberichte und auch manipulierte Hauptuntersuchungsplaketten – im Volksmund auch TÜV-Plakette genannt. So wurden beispielsweise Daten der Hauptuntersuchung in den Prüfberichten handschriftlich geändert und auch Buntkopien von HU-Plaketten angefertigt. In den Fahrzeugzulassungsstellen in Siegburg und Meckenheim gab es bis heute rund 65 Betrugsfälle dieser Art. In der Zulassungsstelle in Siegburg konnten in einem einzigen Verfahren sogar 30 Fälschungen nachgewiesen werden. Dabei kam heraus, dass sowohl die Prüfstempel in den Fahrzeugscheinen gefälscht als auch HU-Plaketten gestohlen waren. Betrüger haben neben einem Ermittlungsverfahren auch mit empfindlichen Geldbußen, unter Umständen auch Haftstrafen zu rechnen. Da ein gültiger Nachweis für eine Hauptuntersuchung bei den Fahrzeugen fehlte, mussten durch die Zulassungsstellen wegen des Verdachts erheblicher technischer Mängel am Fahrzeug entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Zum Unmut der oftmals gutgläubigen betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutete das in der Regel eine Vorführung des Fahrzeugs zur technischen Überprüfung. „Diese Betrugsmasche ist Urkundenfälschung! Hier geht es um den technischen Zustand von Fahrzeugen und somit auch um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, sagt Dieter Siegberg vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. „Deshalb sollte man beim Autokauf nicht nur auf die Vertragsmodalitäten, sondern auch auf die Unterlagen zum Fahrzeug achten.“ Entsprechende Hilfestellungen bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Bürgerservice unter dem Stichwort „Fahrzeugverkauf“.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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