Politik | 28.10.2022, 11:37 Uhr

Betroffen ist eine kleine Hobbyhaltung mit 24 Hühnern, zwei Enten und einer Wachtel.

Geflügelpest-Ausbruch im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis. In einem Geflügelbestand in Lohmar ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am Donnerstag, 27. Oktober 2022, bestätigt.

Betroffen ist eine kleine Hobbyhaltung mit 24 Hühnern, zwei Enten und einer Wachtel. Nachdem vier Hühner plötzlich verstorben waren, hat sich die Tierhalterin beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises gemeldet. Die toten Hühner wurden daraufhin unverzüglich zur Untersuchung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper gebracht. Nachdem dort der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt wurde, wurden die restlichen Tiere tierschutzkonform getötet.

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus oder Wildgeflügel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.

Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises verschiedene Schutzmaßnahmen eingeleitet: Um den Ausbruchsbestand wurden in einem Radius von 3 km eine Schutzzone und im Radius von 10 km eine Überwachungszone gebildet. In einer Allgemeinverfügung werden die Schutzmaßnahmen aufgeführt, die von den Geflügelhaltenden in den beiden Gebieten eingehalten werden müssen.

In der Schutzzone müssen z.B. alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass sie vor einem Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt sind.

„Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern ist es unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Schutzmaßnahmen beachten und dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen“, sagt Dr. Johannes Westarp, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Mit Hilfe einer Onlinekarte, in die man hausgenau hineinzoomen kann, lässt sich einsehen, ob die eigene Adresse in der Schutz- oder Überwachungszone liegt.

Weitere Informationen:

Die Onlinekarte und weitere Informationen gibt es in Kürze auf rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest-lohmar.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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