Politik | 26.01.2017

Keine Entwarnung nach jüngst nachgewiesenen Fällen

Geflügelpest: Stallpflicht verlängert

Kreisveterinär appelliert an Geflügelhalter, Maßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen - Verfügung bis 31. März

Kreis MYK. Geflügelhalter müssen ihre Tiere weitere zwei Monate im Stall lassen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat die seit Mitte November geltende Verfügung bis 31. März verlängert. „Es ist eine gebotene Vorsichtsmaßnahme“, erklärt Kreisveterinär Dr. Rudolf Schneider. „Nach den nachgewiesenen Fällen am Laacher See und in Koblenz am Oberwerth hat der gefundene Schwan in Cochem einmal mehr gezeigt, dass die Gefahr der Infektion mit dem aggressiven Virus H5N8 nicht gebannt ist.“

Mitte November hatten die Veterinäre die Stallpflicht für den gesamten Kreis Mayen-Koblenz sowie „Biosicherheitsmaßnahmen“ verfügt. Unter Letzterem sind vor allem hygienische Maßnahmen zu verstehen, damit das Virus nicht in die Ställe eingetragen wird. Aktuell sehen die Veterinäre nach wie vor ein großes Risiko. Es gibt aktuell Funde bei Wildvögeln in Europa und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands. In der Verfügung heißt es, es sei von einem „hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.“

Die Risikobewertung berücksichtigt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz sowie der Stadtbereich Koblenz einerseits Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel ist und andererseits eine hohe Wirtschaftsgeflügeldichte aufweist. Außerdem wurde berücksichtigt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadtbereich Koblenz mehrere Flüsse, Seen und Feuchtgebiete vorhält, an denen Wildvögel rasten.

Getroffene Maßnahmen „sind nach wie vor der beste Schutz“

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtbereich Koblenz werden zurzeit zirka 366.000 Stück Geflügel gehalten.

Der Kreisveterinär appelliert an die Geflügelhalter, die getroffenen Maßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen: „Sie sind nach wie vor der beste Schutz.“

Weitere Infos und die Verordnung unter kurzlink.de/mykVogelgrippe.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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