Bürgermeister und Kämmerer der Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises wehren sich gemeinsam
Gegen den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015
Rheinbach. „Es besteht Einigkeit bei allen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises darüber, dass der Landesgesetzgeber mit dem Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 keinen Ansatz zur Lösung der Probleme bietet, sondern diese weiterhin verschärft“, so Stefan Raetz, Sprecher der Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis.
Rücklagen existieren nur auf dem Papier
Mit einem gemeinsamen Brief an Innenminister Jäger, Landtagspräsidentin Gödecke, Landrat Schuster, die Landtagsabgeordneten, Fraktionsvorsitzenden, kommunalpolitischen und finanzpolitischen Sprecher im Landtag sowie die Fraktionsvorsitzenden des Rhein-Sieg-Kreises bitten die Kommunen nun um Hilfe, in ihrer schier aussichtslosen Situation. Den Bürgerinnen und Bürgern wird über Presse, Funk und Fernsehen kommuniziert, dass die öffentliche Hand in Deutschland zuletzt Überschüsse erwirtschaftet hat. Faktisch können das die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises nicht bestätigen. Denn keine der 19 Kommunen ist in der Lage, ihren Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen. Vielmehr greifen alle Kommunen auf ihre, nur auf dem Papier existenten Rücklagen zurück, ohne dass diese in Form von Liquidität vorhanden sind. Vielmehr sorgen drastisch steigende Kassenkredite für eine scheinbar existente Liquidität. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Landesgesetzgeber seit Jahren permanent in die Strukturen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) eingreift und Mittel zu Lasten kreisangehöriger Kommunen in den kreisfreien Raum, insbesondere ins Ruhrgebiet umverteilt.
Eine verheerende Entwicklung
Was das für den Rhein-Sieg-Kreis bedeutet, wird mit einem Blick auf den aktuellen Stand deutlich: Nach der flächendeckenden Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Jahre 2009 waren nur vier Kommunen in der Lage, einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dreizehn Städte und Gemeinden mussten auf ihr Eigenkapital in Form der Ausgleichsrücklage zurückgreifen. Ende 2014 wird bei allen Kommunen im Kreis die Ausgleichsrücklage aufgebraucht sein, der Eigenkapitalverzehr in Form der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ist in vollem Gange - eine verheerende Entwicklung.
Verteilungsgerechtigkeit wird zunehmend verfehlt
Die Entwicklung der Zahl der Städte und Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept verdeutlicht die Dramatik der finanziellen Situation im Rhein-Sieg-Kreis. Waren es zu Beginn des NKF nur zwei, sind es 2014 bereits acht Städte. Nach aktuellem Stand der Planung gehen derzeit elf Kommunen davon aus, in 2015 ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu müssen. Damit nicht genug: Drei der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis werden zu einer (Zwangs-)Solidaritätsumlage für andere notleidende Kommunen herangezogen, obwohl sie selbst ihre Haushalte nicht ausgleichen können. Das GFG soll laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Ziel haben, „die kommunale Ebene insgesamt finanziell angemessen auszustatten und die Mittel dabei gerecht auf alle Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände zu verteilen“. In ihrem Brief erkennen die Kommunen zwar an, dass auch dem Land keine Geldmittel in beliebiger Höhe zur Verfügung stehen, aber durch die vorangetriebene fortgesetzte Umverteilung der Mittel vom kreisangehörigen Raum in den kreisfreien Raum das oben zitierte Ziel der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit zunehmend verfehlt wird. Insbesondere das System und deren Zusammenwirken von Einwohnerveredlung und fiktiven Realsteuerhebesätzen sorgt für ein auseinanderdriften der Lebensumstände. Während die Schlüsselzuweisungen aus dem GFG in den kreisfreien Raum zwischen 2000 und 2014 um 71,5 Prozent angestiegen sind, betrug die Rate im kreisangehörigen Raum lediglich 14,2 Prozent. Andererseits ist bereits seit Mitte der 1980er Jahre der Verbundsatz des GFG von 28,5 auf 23 Prozent durch das Land gesenkt worden. Aufgrund des im Ländervergleich hohen Kommunalisierungsgrades in NRW (bundesweiter Spitzenwert von 53,9 Prozent), ist dieser Satz als unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Vielmehr ist die Absenkung dieses Satzes eine zentrale Ursache der kommunalen Unterfinanzierung in NRW. Deshalb fordern die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens hier seit Jahren eine grundsätzliche Korrektur.
"Wer bestellt, bezahlt!"
Schließlich drängen die Bürgermeister und Kämmerer in ihrem Appell auch auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Gegen die Aufgabenzuweisung mit auskömmlicher Finanzierung verstößt das Land unter anderem mit der Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen (OGS), die sie Ende 2010 zur Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt haben. Seit 2011 erhalten diese Zuschüsse von 700 Euro je Kind und Jahr. Deren Personalkosten sind seitdem durchschnittlich alleine in diesem Aufgabenbereich um 14 Prozent gestiegen, während eine Anhebung der Landeserstattung unterblieben ist. Auch die immer strenger gefassten Vorgaben aus den Brandschutzbedarfsplänen sind kaum noch zu finanzieren, weil für notwendige Investitionen nur minimale Zuweisungen aus der Feuerschutzpauschale zur Verfügung stehen. Als weiteres ärgerliches Thema wird von den Verfassern der U3-Ausbau bzw. die Finanzierung von Ausbau und laufendem Betrieb identifiziert. Trotz der Umstellung auf eine pro Kopf Förderung ist diese nach wie vor nicht auskömmlich und führt allerorten zu steigenden Gebühren bzw. zu höheren Belastungen der kommunalen Haushalte.
Die Liste der Probleme ist lang
Die Liste der ungelösten Probleme und finanziellen Schieflagen ist lang. Die von den Verwaltungsspitzen der Städte und Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises in ihren Ausführungen detailliert beschriebenen Missstände lassen nur einen Schluss zu:
Fazit:
Die Umsetzung des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes wird den kreisangehörigen Raum weiter an den Rand des Ruins treiben. Die Umverteilung zu den großen Städten löst nicht deren fiskalische Probleme. Aber im kreisangehörigen Raum werden zusätzliche Probleme auftreten, insbesondere auch, weil die Ansprüche an die kommunale Familie, insbesondere veranlasst durch den Gesetzgeber, zugenommen haben. Andererseits hält die Finanzierung der den Kommunen zusätzlich auferlegten Leistungen nicht adäquat Schritt.
Vorgegebene Standards abbauen!
So fordern die Bürgermeister und Kämmerer des Rhein-Sieg-Kreises abschließend die Adressaten auf einzusehen, den Kommunen nicht ständig neue Aufgaben ohne oder nur mit bedingter Gegenfinanzierung aufzuerlegen, sondern vorgegebene Standards abzubauen und endlich auch Leistungsgesetze einzuschränken. Anders ist eine Lösung der gewaltigen finanziellen Probleme der kommunalen Familie in Nordrhein-Westfalen nicht darstellbar.
Pressemitteilung der
Stadt Rheinbach
