Forderung der CDU Rheinbach
Geld für Unterbringung von Flüchtlingen reicht nicht
Landesregierung muss bei der Erstattung von Kosten nachlegen
Rheinbach. Es ist eigentlich nicht erklärlich, warum in Nordrhein-Westfalen eine große kreisfreie Stadt mehr Geld für Unterbringung eines Flüchtlings erhält als eine kleine kreisangehörige Kommune. Doch genau das ist der Fall. Vereinbart wurden für alle Kommunen an Rhein, Ruhr und Sieg jährlich 10.000 Euro aus Mitteln des Landes und des Bundes pro Flüchtling.
Große kreisfreie Städte wie Duisburg (18.423 Euro) oder Dortmund (12.755 Euro) liegen teils deutlich über diesem Betrag, während die rot-grüne Landesregierung die Kommune bei der Kostenerstattung spürbar benachteiligt: Stand 30. November hat die Kommune insgesamt 440 Flüchtlinge aufgenommen. Statt der vorgesehenen 10.000 Euro jährlich pro Flüchtling hat die Kommune lediglich 7027 Euro von der Landesregierung erstattet bekommen. Die CDU Rheinbach fordert die Landesregierung unmissverständlich dazu auf, schnellstmöglich den Verteilungsschlüssel anzupassen und der Kommune den vereinbarten Betrag in voller Höhe zu erstatten. Es geht auch nicht an, dass das Land nicht ab sofort, sondern erst ab 2017 eine realitätsgenaue Abrechnung vornehmen will. Geld für die Unterbringung wird jetzt benötigt.
Durch diese Verzögerungstaktik zwingt die rot-grüne Landesregierung nicht nur die Kommune zum Schulden machen. Unterbringung und Integration gibt es nicht zum Nulltarif - deshalb wird von der Landesregierung auch für die Kommune die vollständige und zeitnahe Erstattung des gesetzlich vereinbarten Betrags in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr/pro Flüchtling verlangt. Nachlegen muss die Landesregierung auch in Sachen Abschiebung. Traf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im letzten Jahr 600 Entscheidungen pro Tag, so sind es inzwischen über 2000. Wenn nach Erfahrungswerten im Schnitt jeder zweite Antrag negativ beschieden wird, dann steht auch die rot-grüne Landesregierung in NRW in der Pflicht, abgelehnte Asylbewerber deutlich schneller als bisher abzuschieben. Leidtragende des nicht erfolgten Vollzugs sind in NRW vor allem die Kommunen, die für die Unterbringungskosten abgelehnter Asylbewerber aufkommen müssen. Auch in NRW muss endlich möglich sein, was etwa das Saarland, Baden Württemberg und Bayern schaffen - nämlich die volle Erstattung der tatsächlichen kommunalen Kosten für Unterbringung und Integration von Flüchtlingen.
Pressemitteilung
der CDU Rheinbach
