Politik | 12.07.2021

Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Bundesförderung:

Geld für die Digitalisierung von Schulen im Kreis Ahrweiler

Mechthild Heil in Berlin im Deutschen Bundestag. Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net

Kreis Ahrweiler. „Ich freue mich sehr, dass die Verbandsgemeinde Adenau und die Verbandsgemeinde Altenahr insgesamt knapp 229.000,00 Euro Fördermittel durch den Bund erhalten haben“, so die CDU-Bundestagsabgeordnet Mechthild Heil. „Seit 2019 hat der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule für Digitalisierungsmaßnahmen 5 Milliarden Euro bereitgestellt- aber das Land Rheinland-Pfalz hat sie bislang nicht abgerufen. Nun passiert endlich etwas!“

Die Christdemokratin erklärt hierzu: „Nicht zuletzt hat uns die Pandemie schmerzlich aufgezeigt: Schulen und die Schülerinnen und Schüler müssen überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Gerätschaften verfügen können. Darüber hinaus müssen Lehrerinnen und Lehrer ebenfalls gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Der DigitalPakt Schule von Bund und Ländern beabsichtigt, genau dort anzusetzen.“ In ganz Rheinland-Pfalz wurden demnach 74 Maßnahmen von Schulträgern zum DigitalPakt Schule bewilligt. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen 27.863.524,66 Euro, 25.076.426,69 Euro entfallen hierbei auf Bundesmittel. So betrug die Fördersumme der VG Adenau insgesamt 13.300,00 Euro, davon stammten 11.970,00 Euro aus Bundesmitteln. Bei der VG Altenahr betrug die Gesamtsumme 227.965,73 Euro, der Bund förderte davon 205.168,26 Euro.

Der Digitalpakt Schule läuft von 2019-2024 und beabsichtigt, die Lerninfrastruktur in Deutschland zu digitalisieren. Dabei stellt der Bund rund 6,5 Milliarden Euro finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit, die Länder sollen mit medienpädagogischen Konzepten durch die Schulen und der Qualifizierung der Lehrkräfte beisteuern. Für die administrative Umsetzung sind nach Artikel 104c des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig. Hierfür wurde extra das Grundgesetz geändert. Die grundsätzliche Schulhoheit wurde jedoch bei den Bundesländern belassen. Durch die Schulschließungen, ausgelöst durch die Coronakrise, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zur Unterstützung des Homeschoolings auch digitale Bildungsinhalte zusammen mit Investitionen in die Infrastruktur beantragt und gefördert werden dürfen. Diese Regelung war bis zum Jahresende 2020 befristet. Mehr Informationen unter: www.digitalpaktschule.de

Pressemitteilung des Büros von „Mechthild Heil MdB, CDU

Mechthild Heil in Berlin im Deutschen Bundestag. Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net

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