Kampfabstimmung im Wachtberger Gemeinderat
Gemeinde Wachtberg tritt Verfassungs- beschwerde in Sachen Kommunalsoli bei
Zustimmung von CDU, FDP und UWG – SPD, Grüne und „Unser Wachtberg“ sprachen sich dagegen aus – Dauer und Kosten sind unklar
Wachtberg-Berkum. Die Gemeinde Wachtberg beteiligt sich am Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Stärkungspaktgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen („Kommunalsoli“). Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit den 23 Stimmen von CDU, FDP und UWG, dagegen stimmten 18 Ratsmitglieder von SPD, Grünen und „Unser Wachtberg“. Zuvor hatten sich die Fraktionen eine engagierte Debatte über Sinn und Unsinn dieser Vorgehensweise geliefert.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hatte am 30. August die Verfassungsbeschwerde von insgesamt 72 Städten und Gemeinden, darunter auch Wachtberg, gegen einzelne Bestimmungen des Stärkungspaktgesetzes zurückgewiesen. Darin ist geregelt, dass Kommunen, die als besonders finanzkräftig angesehen werden, eine Solidaritätsumlage zu erbringen haben, aus deren Aufkommen anderer Kommunen in einer besonders schwierigen Ausgangssituation finanziell unterstützt werden. Die Gemeinde Wachtberg ist eine solche „abundante“ Kommune und musste 2015 gut 32.000 Euro, 2016 rund 80.000 Euro und 2014 voraussichtlich 61.000 Euro als „Kommunalsoli“ zahlen. Gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes soll nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Gewährleistung kommunaler Finanzhoheit
Dabei geht es um die Aktivierung des parallel geführten Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses habe zu prüfen, ob es eine eigene Zuständigkeit in dieser Angelegenheit sehe, obwohl eigentlich das Landesverfassungsgericht den Vorrang besitze, so Bürgermeisterin Renate Offergeld. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sei die für die kommunale Selbstverwaltungsgarantie zentrale Frage nach der Reichweite des Gewährleistungsgehalts kommunaler Finanzhoheit, heißt es in einem vertraulichen Schreiben der Düsseldorfer Kanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt und Partner, die die klagenden Gemeinden vertritt. Der Landesgesetzgeber setze sich mit dem Stärkungspaktgesetz über die vom Grundgesetz garantierte kommunale Finanzhoheit hinweg.
Weder die Dauer des Verfahrens noch die Kosten könnten derzeit beziffert werden, erklärte Offergeld. Dafür habe die Kanzlei mitgeteilt, man betrete in dieser Angelegenheit juristisches Neuland, rechne sich allerdings durchaus Chancen aus. Dennoch schlug die Verwaltung vor, aufgrund des sehr ungewissen Ausgangs und der nicht bezifferten Kosten sich nicht mehr an dem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen.
Nach wie vor nicht verfassungskonform
Für die CDU wollte Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Jäger davon nichts wissen und machte klar: „Wir wollen den nächsten juristischen Schritt gehen, denn die Solidarumlage ist nach wie vor nicht verfassungskonform.“ Der Verfassungsgerichtshof des Landes habe den Kern des Problems verkannt, denn letztlich würden abundante Kommunen gezwungen, ihrerseits Kredite aufzunehmen, um ärmeren Kommunen dabei zu helfen, deren Kredite abzulösen. Dass die Gemeinde Wachtberg beispielsweise mittlerweile auf die früher geflossenen Schlüsselzuweisungen in Millionenhöhe verzichten müsse, beweise schon genügend Solidarität mit anderen Kommunen, da brauche es keine „Doppelsolidarität“.
Das sah Paul Lägel (SPD) völlig anders: „Für uns ist der Verzicht auf eine weitere Klage der einzig richtige Weg.“ Es sei klar, dass finanzstärkere Kommunen die schwächeren unterstützen müssten. Abgesehen davon trage das Land den Löwenanteil der Finanzhilfen mit 6,8 Milliarden Euro, der kommunale Anteil mache nur 91 Millionen Euro aus. Die betroffenen Kommunen seien ohnehin keine „Loser“, wie sie Jäger angeblich in einer Ausschusssitzung tituliert habe, sondern hätten mit besonderen sozialen Problemen zu kämpfen und kämen ohne diese finanzielle Unterstützung nicht mehr auf die Beine. Nach seiner Ansicht habe die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ohnehin keine Chance auf Erfolg, deshalb dürfe man kein unkalkulierbares Kostenrisiko eingehen.
Nicht in finanzielle Abenteuer stürzen
Oliver Henkel (Grüne) warnte ebenfalls davor, sich als Gemeinde in ein finanzielles Abenteuer zu stürzen und der Kanzlei einen Blankoscheck auszustellen. „Wir haben genug andere Probleme zu lösen, diese Aufgaben sind schon schwer genug.“ Sein Fraktionskollege Ingo Steiner bemerkte, im Land bleiben nur eine Mangelverwaltung, weil der Bund viel zu wenig Geld für die Kommunen zur Verfügung stelle. Abgesehen davon sei der Beitrag, den Wachtberg zu tragen habe, bei Weitem nicht „lebensbedrohlich“. Und Dr. Bernd Becker (SPD) hatte einen guten Tipp an die Christdemokraten: „Die CDU muss nur bei der nächsten Landtagswahl die Mehrheit holen, dann kann sie das ja in Düsseldorf ändern.“
Jörg Wilms (FDP) sprach sich hingegen für die Verfassungsbeschwerde aus, denn es gehe um die Frage, „wie viel Solidarität muss sein?“ Das sei durchaus noch nicht entschieden. Ulf Hausmanns (CDU) ergänzte, ein Verzicht auf die Beschwerde sei eine Einladung an die Landesregierung, den Kommunen noch stärker als bisher in die Tasche zu greifen. Das könne doch niemand wollen. So kam es am Ende zu einer Kampfabstimmung, die die Befürworter der Verfassungsbeschwerde knapp gegen die Gegner gewannen. JOST
