Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Andernach
Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit verbieten
Landesrecht erlaubt nun eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung
Andernach. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) arbeiten weltweit ca. 73 Millionen Kinder unter hochgefährlichen oder ausbeuterischen Bedingungen, etwa in Steinbrüchen in Indien oder China. Fast die Hälfte der in Deutschland verwendeten unverarbeiteten Steine kommen von dort, und ein Großteil davon steht im Verdacht, das Ergebnis von Kinderarbeit zu sein.
Bereits im Jahr 2006 hatte der Andernacher Stadtrat daher auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion beschlossen, dass bei Einkauf von Natursteinen für Straßenbau und Gebäudeausstattung nur Produkte Berücksichtigung finden, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Zu einer vom Stadtrat bereits damals beabsichtigten Änderung Friedhofssatzung, mit der das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit verboten werden sollte, war es damals nicht gekommen, weil das rheinland-pfälzische Vergaberecht dies seinerzeit nicht zugelassen hatte.
Nachdem nun der Landesgesetzgeber ausdrücklich entsprechende Regelungen der Gemeinden erlaubt hat, hat die CDU-Stadtratsfraktion erneut die Änderung auch der Andernacher Friedhofssatzung beantragt. Zwar würden von den Andernacher Steinmetze ohnehin keine Steine aus Kinderarbeit angeboten, dies könne aber nicht von allen auswärtigen Anbietern, die zum Teil über das Internet vertreiben, angenommen werden, so die CDU. Daher sei es nun an der Zeit, auch für den Friedhof nur noch zertifizierte Grabsteine zuzulassen.
Pressemitteilung der
CDU-Stadtratsfraktion Andernach