Politik | 12.08.2015

Kreishaushalt 2015/2016 Rhein-Sieg-Kreis

Grünes Licht für den Doppelhaushalt

Bezirksregierung Köln gibt keine Auflagen

Siegburg. Die Bezirksregierung hat die im Doppelhaushalt des Rhein-Sieg-Kreises für die Jahre 2015/2016 festgeschriebenen Hebesätze für die Kreisumlagen genehmigt! Die gute Nachricht aus Köln traf jetzt im Siegburger Kreishaus ein. Sehr zur Freude von Kreiskämmerin Svenja Udelhoven, die zum ersten Mal für das Gesamtwerk verantwortlich zeichnet, enthält die Verfügung keine Auflagen. „Als Kennzeichen verantwortungsvoller Haushaltspolitik werte ich die vom Kreistag [...] beschlossene Einrichtung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises, der sich nach der diesjährigen Sommerpause konstituieren und mit dem Tätigkeitsschwerpunkt ‚Aufgabenkritik‘ einen wesentlichen Beitrag zur Identifikation möglicher Einsparpotenziale leisten soll“, würdigt die Regierungspräsidentin die Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushaltes. „Das Lob der Regierungspräsidentin nehme ich gerne an. Oberste Priorität wird für den Rhein-Sieg-Kreis auch in den kommenden Jahren sein, Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und weiterzuentwickeln, um nachhaltig verantwortungsvoll zu wirtschaften – auch im Sinne unserer kreisangehörigen Kommunen“, betont Landrat Sebastian Schuster.

Im Einzelnen

Die allgemeine Kreisumlage beträgt in den Jahren 2015 und 2016 konstant 36,59 Prozent. Damit entspricht sie dem Hebesatz, der schon im vorangegangenen Doppelhaushalt 2013/2014 avisiert war. Die Jugendamtsumlage, die alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt leisten müssen, muss für 2015 geringfügig um 0,36 Prozent-Punkte angehoben werden, um die Aufwendungen zu decken. Sie wird in diesem Jahr 30,70 Prozent betragen – im kommenden Jahr wird der Hebesatz wieder auf das Niveau des Jahres 2014 (30,34 Prozent) zurückgeführt. Insgesamt beläuft sich das Haushaltsvolumen im Jahr 2015 auf rund 637 Millionen Euro. Mehr als ein Drittel – rund 243 Millionen Euro – entfällt davon auf die Transferaufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Rund 124 Millionen Euro beträgt die an den Landschaftsverband Rheinland zu entrichtende Umlage zur Abdeckung der von ihm erbrachten Leistungen. Damit nimmt der Bereich der sog. Transferleistungen insgesamt deutlich mehr als die Hälfte des Haushaltsvolumens des Rhein-Sieg-Kreises ein.

Pressemeldung

Rhein-Sieg-Kreis

Der Landrat

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