Presseerklärung des Ortsbürgermeisters und des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gönnersdorf
Hebesatz der Grundsteuer B erstmals seit 2014 erhöht
Gönnersdorf.Durch das vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene neue Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG - vom 7. Dezember 2022 hat das Land Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 01.01.2023 die sogenannten „Nivellierungssätze“ (Mindesthebesätze) für die gemeindlichen Steuern angehoben. Insbesondere bei der Grundsteuer B (Steuern für bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde der Nivellierungssatz von bislang 365% auf 465% erhöht. Für die Kommunen – so auch für die Ortsgemeinde Gönnersdorf – bedeutet dies, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B von bislang 370% auf den neuen Nivellierungssatz von 465% festzusetzen war. Denn die von der Gemeinde an die Verbandsgemeinde und den Kreis zu zahlenden Umlagen werden – unabhängig vom individuell beschlossenen Hebesatz – in jedem Fall mindestens auf der Grundlage der Steuereinkünfte berechnet, die sich aus dem vom Land festgesetzten Nivellierungssatz (465%) ergeben. Nur vor diesem Hintergrund hat Gemeinderat Gönnersdorf in seiner Sitzung am 27.02.2023 beschlossen, den Hebesatz bei der Grundsteuer B erstmals seit dem Jahr 2014 zu erhöhen und ihn dem vom Land festgesetzten Nivellierungssatz anzupassen. Unabhängig davon, dass die Gemeinde ansonsten Umlagen auf Basis nicht zufließender Einnahmen hätte entrichten müssen, würden der Gemeinde Gönnersdorf bei Nichterhebung der Grundsteuer B auf Grundlage des Nivellierungssatzes zudem Fördergelder des Landes verloren gehen. Dem Gemeinderat blieb somit bei Verabschiedung des Haushaltes kein Entscheidungsspielraum und der Hebesatz für die Grundsteuer B musste zum 01.01.2023 auf die Höhe der Nivellierungssätze angehoben werden. Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder haben sich mit dieser Entscheidung, gerade im Hinblick auf die derzeitig stark angestiegenen Lebenshaltungskosten und die explosionsartig gestiegenen Energiekosten nicht leichtgetan. Letztendlich sah man sich jedoch gezwungen, den Vorgaben des Landes zu folgen, um die Ortsgemeinde Gönnersdorf vor finanziellen Nachteilen zu bewahren. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diese Hebesatzanhebung in keinem Zusammenhang mit der derzeit laufenden Grundsteuerreform steht. Die Neubewertung der Grundstücke und die damit verbundene Neufestsetzung des Steuermessbetrages erfolgt in einem gesonderten Verfahren durch die Finanzbehörde und wird erst zum Jahr 2025 Wirkung entfalten.
Pressemitteilung
des Ortsbürgermeisters und
des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Gönnersdorf
