Politik | 16.04.2016

ADAC-Mittelrhein informierte über Gesetzesänderungen

Hilfspolizisten tauschten Erfahrungen aus

Die 17 teilnehmenden Verkehrsüberwacher kamen im Bendorfer Rathaus zusammen

Hier wurden die zulässigen elektronischen Parkscheiben vorgestellt. privat

Bendorf. Einmal jährlich treffen sich die Hilfspolizisten aus der Region, um Erfahrungen auszutauschen und um sich darüber zu informieren, welche Änderungen in der Gesetzgebung zu beachten sind. Für das diesjährige Treffen im Bendorfer Rathaus hatte das Bendorfer Ordnungsamt den Verkehrsexperten Stefan Faust vom ADAC-Mittelrhein eingeladen, der 17 teilnehmenden Verkehrsüberwachern aus Remagen, Andernach, Mayen, Bendorf und Vallendar die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung vorstellte. „Im letzten Jahr musste das Seminar ausfallen, da es für uns immer schwieriger geworden ist, Dozenten zu finden, die bereit sind, ohne Honorar Vorträge zu halten. Wir freuen uns daher sehr, mit dem ADAC-Mittelrhein einen neuen und kompetenten Kooperationspartner gefunden zu haben“, erklärte Christian Geissler vom Ordnungsamt zu Beginn.

Stefan Faust klärte die Zuhörer über neue Entwicklungen wie die elektronische Parkscheibe auf: „Es gibt nur zwei zugelassene Anbieter der elektronischen Parkscheibe, die die Kriterien des Gesetzgebers erfüllen. Alle anderen Versionen sind unzulässig.“ Die Scheiben der Firmen Park Lite und Go Parc stellen sich mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der halben Stunde ein, die dem Abstellen des Fahrzeugs folgt. Danach ist die Ankunftszeit gesichert und kann nicht mehr geändert werden. Damit unterscheiden sich die Geräte von den verbotenen „mitlaufenden Parkscheiben“. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk möglich. Hierbei stoßen die Hilfspolizisten immer wieder auf das Problem, dass viele Fahrzeughalter glauben, ihr Fahrzeug nicht mehr ummelden zu müssen. „Dadurch wird für uns und das Ermitteln der Fahrzeughalter erschwert, wodurch beispielsweise Bußgeldbescheide nicht unmittelbar zugestellt werden können. Auch wird so die Ermittlung der Fahrzeughalter bei Straftaten im Straßenverkehr behindert“, berichtet ein Teilnehmer. Wer umzieht, sollte daher den Gang zum Amt antreten, um sein Fahrzeug umzumelden. Andernfalls droht ihm ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Der ADAC-Mann wies zudem auf die abgeschafften und neu hinzugekommenen Verkehrszeichen hin, auf die Neuregelung des Flensburger Punktesystems sowie auf die bis 2033 laufende Gültigkeit der grauen und rosa Führerscheine. Pressemitteilung

Stadt Bendorf am Rhein

Hier wurden die zulässigen elektronischen Parkscheiben vorgestellt. Foto: privat

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