Politik | 02.11.2020

SPD: Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Hoch & Ruland: „Neues Feuer- wehrgesetz verbessert Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf“

Marc Ruland. Foto: Privat

Mainz/Mayen-Koblenz. Der Landtag hat Mitte Oktober in erster Lesung über das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beraten. Hierzu erklärt der Mayen-Koblenzer Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD): „Unsere Blaulichtfamilie im Land geht ihren Aufgaben mit großem Engagement und Pflichtbewusstsein nach. Damit stellt sie eine der entscheidenden Säulen der Sicherheit im Land dar. Hier soll die kommende Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes unterstützen, indem für eine bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf gewirkt wird. Besonders im Rahmen des bürgerlichen Engagements für Brand- und Katastrophenschutz stehen die berufstätigen Ehrenamtler immer wieder vor der persönlichen Herausforderung, beide dieser Aufgaben zu erfüllen – hier wollen wir unterstützen.“

Unter anderem soll eine klare Definition der Kernaufgaben der Feuerwehr für Klarheit zwischen der erfolgreichen Kooperation von Wirtschaft und Ehrenamt sorgen. Unter anderem regelt der Gesetzentwurf, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige während der Arbeitszeit künftig nicht mehr für feuerwehrfremde Aufgaben ausrücken müssen. Die Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der Feuerwehr kann zusätzlich in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Kommunen festgehalten werden. „Damit kann die Wirtschaft vor Ort besser planen und ihre ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter somit stärker unterstützen“, so Marc Ruland, MdL, und Clemens Hoch, Staatssekretär.

Bereits mehrere Male wurde das Brand- und Katastrophenschutzgesetz in den letzten Jahren angepasst. Ziel ist es dabei stets, praxistaugliche und bestmögliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Brand- und Katastrophenschützer zu schaffen. Eine grundlegende Änderung für die Praxis ist nun die Vereinfachung der Abrechnungsverfahren – dies entlastet auch die Gemeinden. Der intensive Bürokratieaufwand der Verwaltungen wird durch ein einfacheres Abrechnungssystem abgelöst. Ebenso können Gemeinden mit der Gesetzesänderung die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige von 63 auf 67 Jahre anheben. „Mein persönlicher Dank und Respekt gilt allen Menschen, die sich in unserem Land für ihre Mitmenschen gesellschaftlich engagieren. Das Engagement im Brand- und Katastrophenschutz gehört dabei sicherlich zu den herausforderndsten Aufgaben und ist für uns alle von ganz grundlegender Bedeutung. Deswegen verabschieden die SPD-geführten Regierungsfraktionen eine Novelle, die hier konkret entlastet“, so Hoch und Ruland abschließend.

Pressemitteilung

Marc Ruland, MdL (SPD)

Marc Ruland. Foto: Privat

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