Politik | 02.11.2020

SPD: Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Hoch & Ruland: „Neues Feuer- wehrgesetz verbessert Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf“

Marc Ruland. Foto: Privat

Mainz/Mayen-Koblenz. Der Landtag hat Mitte Oktober in erster Lesung über das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beraten. Hierzu erklärt der Mayen-Koblenzer Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD): „Unsere Blaulichtfamilie im Land geht ihren Aufgaben mit großem Engagement und Pflichtbewusstsein nach. Damit stellt sie eine der entscheidenden Säulen der Sicherheit im Land dar. Hier soll die kommende Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes unterstützen, indem für eine bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf gewirkt wird. Besonders im Rahmen des bürgerlichen Engagements für Brand- und Katastrophenschutz stehen die berufstätigen Ehrenamtler immer wieder vor der persönlichen Herausforderung, beide dieser Aufgaben zu erfüllen – hier wollen wir unterstützen.“

Unter anderem soll eine klare Definition der Kernaufgaben der Feuerwehr für Klarheit zwischen der erfolgreichen Kooperation von Wirtschaft und Ehrenamt sorgen. Unter anderem regelt der Gesetzentwurf, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige während der Arbeitszeit künftig nicht mehr für feuerwehrfremde Aufgaben ausrücken müssen. Die Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der Feuerwehr kann zusätzlich in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Kommunen festgehalten werden. „Damit kann die Wirtschaft vor Ort besser planen und ihre ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter somit stärker unterstützen“, so Marc Ruland, MdL, und Clemens Hoch, Staatssekretär.

Bereits mehrere Male wurde das Brand- und Katastrophenschutzgesetz in den letzten Jahren angepasst. Ziel ist es dabei stets, praxistaugliche und bestmögliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Brand- und Katastrophenschützer zu schaffen. Eine grundlegende Änderung für die Praxis ist nun die Vereinfachung der Abrechnungsverfahren – dies entlastet auch die Gemeinden. Der intensive Bürokratieaufwand der Verwaltungen wird durch ein einfacheres Abrechnungssystem abgelöst. Ebenso können Gemeinden mit der Gesetzesänderung die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige von 63 auf 67 Jahre anheben. „Mein persönlicher Dank und Respekt gilt allen Menschen, die sich in unserem Land für ihre Mitmenschen gesellschaftlich engagieren. Das Engagement im Brand- und Katastrophenschutz gehört dabei sicherlich zu den herausforderndsten Aufgaben und ist für uns alle von ganz grundlegender Bedeutung. Deswegen verabschieden die SPD-geführten Regierungsfraktionen eine Novelle, die hier konkret entlastet“, so Hoch und Ruland abschließend.

Pressemitteilung

Marc Ruland, MdL (SPD)

Marc Ruland. Foto: Privat

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Dauerauftrag 2026
Kleinanzeigen
Innovatives rund um Andernach
Koblenz blüht
Rund ums Haus
Innovatives rund um Andernach
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in
Stellenanzeige
Veranstaltung 15.April
Wohnträume
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
321

Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:

Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke

Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:

Weiterlesen

15

Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus

Neuer Schub für die Elektromobilität

Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.

Weiterlesen

27

Allgemeine Berichte

Ortsübliche Bekanntmachung

Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Dauerauftrag 2026
Rund um´s Haus
Rund ums Haus
Holz Loth-Entsorgung
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Oster-Anzeige
Vortrag: Arthrose des Hüft- und Kniegelenk
fit für`s Alter?
Rund ums Haus
SB Standesamt
Stellenanzeige
PR-Anzeige
Anzeige Lange Samstage
125-jähriges Jubiläum der Rosenkranzkirche Bad Neuenahr und offizielle Wiedereröffnung am 12.04.26
Werksverkauf Anhausen
Stellenausschreibung Hausmeister/in