Stadtverwaltung Bendorf: Wiederkehrende Beiträge

Infos auf www.bendorf.de

Bendorf. In seiner Sitzung vom 1. September 2020 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen nach § 10a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Auf der städtischen Homepage www.bendorf.de wurden nun kompakte Informationen und die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema wiederkehrende Beiträge (wkB) zusammengestellt. Unter der Rubrik „Verwaltung und Rat“ „Bürgerservice“ „Wiederkehrende Beiträge“ finden Interessierte u.a. Auskunft zu den Abrechnungseinheiten der Stadt Bendorf und der Verschonungsregelung.

Pressemitteilung

Stadt Bendorf