Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag
18.07.2018Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Karlsruhe/Mainz. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch, 18. Juli, den Rundfunkbeitrag und im Wesentlichen auch seine Erhebung als verfassungsgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Auch die Höhe des Beitrags von 17,50 Euro sei angesichts des Angebots von neunzig bundesweiten Rundfunkprogrammen, die rund um die Uhr ausgestrahlt werden, nicht zu beanstanden.
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