Leserbrief zum Fall Edathy
„Justiz hat sich selber einen Bärendienst erwiesen“
Mit der Einstellung des Falles Edathy gegen Geldauflage hat sich die Justiz meines Erachtens selber einen Bärendienst erwiesen. Zwar ist hier eine juristische Verfahrensmöglichkeit legal angewandt worden. Aber die Frage ist schon, ob das auch legitim war. Sicher wäre eine Verurteilung Edathys wegen der Beweislage möglicherweise schwer gewesen. Das alleine darf aber nicht Grund sein, es sich als Gericht zu „leicht zu machen“. Die Gewalthoheit liegt beim Staat. Strafgerichtsverfahren haben nicht alleine den Zweck, einen Straftäter seiner Sühne zuzuführen. Eben wegen der Gewalthoheit dienen solche Verfahren auch dazu, den Rechtsfrieden zu wahren, weil das neben dem Staat eben kein anderer darf.
Und eben in dieser Funktion hat das Landgericht in Verden im Edathy-Verfahren versagt. Nicht etwa deshalb, weil es den Fall eingestellt hat, sondern wie: Weil das Gericht es dem Herrn Edathy viel zu leicht gemacht hat, aus der Nummer rauszukommen und er gleich nach Verfahrenseinstellung in den sog. „Social Media“ frech behaupten konnte, er habe das geforderte Geständnis gar nicht abgelegt und sich weiter, als das eigentliche Opfer in der ganzen Angelegenheit darzustellen. Und eben dadurch erhält die Verfahrenseinstellung ein Geschmäckle, wie man im Süddeutschen sagt, weil hier Mutmaßungen (berechtigt oder nicht) Raum gegeben wird, es sei gegebenenfalls etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen, ein Promi-Bonus vergeben worden oder das Gericht habe schlicht keinen Bock auf ein nicht leichtes und unerfreuliches Verfahren gehabt. Dieser Raum für Mutmaßungen entsteht auch durch das politisch noch nicht abgeschlossene Verfahren im Untersuchungsausschuss, in dem zu klären ist, ob Herr Edathy gewarnt wurde, mithin Möglichkeiten hatte, Spuren zu verwischen - zum Beispiel einen Dienstcomputer verschwinden zu lassen? Wer weiß, was man darauf gefunden hätte? Vielleicht doch strafrechtlich erheblich relevantere Dateien? Und der rechtstreue Bürger fragt sich schon, wie unabhängig die Justiz tatsächlich ist und ob sie bei einem Strafverfahren gegen einen selber auch so „großzügig“ einstellen würde, wenn man in ähnlicher Situation wäre. Und eben deshalb dient diese Verfahrenseinstellung zwar dem Schutz des Herrn Edathy, aber keineswegs der Wahrung des Rechtsfriedens. Es wurde lediglich eine Entscheidung in diesem Zusammenhang getroffen, nämlich die, keine Entscheidung zu treffen. Dass das in die Hose ging, sieht man an der Reaktion der Organisation, die das Geld aus der gerichtlichen Auflage erhalten sollte: Der ursprünglich vorgesehene Kinderschutzbund hat das Geld abgelehnt. Dort scheint man meine Bewertung dieser Angelegenheit zu teilen.
Thomas Radl, Rheinbach
