Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Unkel tagte
Karsten Fehr stellt sich 2019 erneut zur Wahl
Mit seiner Kandidatur spricht er sich keineswegs gegen eine mögliche Groß-VG aus
Unkel. In der Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Unkel Mitte voriger Woche hatte VG-Chef Karsten Fehr die Mitglieder über den Stand der geplanten Fusion mit den Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen unterrichtet. „Ein Ziel der Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale Gebietskörperschaften, die unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen und des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere von E-Government, in der Lage sind, langfristig die eigenen und übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen“, erinnerte er. Keine ausreichende „Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft“ hätten Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnern, Stichtag 30. Juni 2009. Die VG Bad Hönningen verfügte damals über 11.745 Einwohner, die VG Unkel über 12.941 und in der VG Linz lebten 18.410 Einwohner, sodass ein so genannter „Gebietsänderungsbedarf“ nur bei der VG Bad Hönningen gegeben war.
„Mit Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums vom 7. Juli 2016 war den Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz mitgeteilt worden, dass ein Zusammenschluss der VG Bad Hönningen mit der VG Linz eine sehr gute Lösung wäre. Daraufhin kam in der Region die Überlegung auf, ob sich die VG Unkel an dieser Fusion beteiligen sollte“, so Karsten Fehr. Diese große Verbandsgemeinde hätte rund 43.000 Einwohner. Mit Schreiben vom 25. Januar 2018 habe Staatssekretär Günter Kern nochmals bekräftigt, dass das Land diese „freiwillige Dreier-Fusion“ sehr begrüßen würde. Zur Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Realisierung hatten die drei Verbandsgemeinden Anfang 2017 eine Lenkungsgruppe und fünf Projektgruppen gebildet. „In dem Brief vom Januar vorigen Jahres hatte der Staatssekretär erklärt, dass er schön wäre, wenn bis Anfang 2019 vor Ort auf der Basis der ermittelten Daten geklärt würde, ob ein solcher Zusammenschluss der drei Verbandsgemeinden herbeigeführt und gegebenenfalls wie die Gebietsänderungsmaßnahme ausgestaltet werden soll“, so Karsten Fehr. Anfang 2019 werde das Innenministerium auf jeden Fall den Entwurf eines Gebietsänderungsgesetzes ausarbeiten. Dies werde auch geschehen, wenn sich bis dahin herausstellen sollte, dass es zu keiner freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahme komme. In diesem Fall würde die VG Unkel in die dann auszuarbeitende Lösung nicht einbezogen.
„In der jüngsten Sitzung des VG-Rates Unkel hatte ich darauf hingewiesen, dass ich bei der Wahl des Verbandsbürgermeisters, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2019 durchgeführt werden muss, erneut kandidieren werde. Daraus wurde fälschlicherweise gefolgert, ich sei gegen die ‚große Fusion‘. Dies ist nicht zutreffend, denn ich sehe in dieser Groß-VG sowohl für unsere Bürger, als auch für die Mitarbeiter in unseren Verbandsgemeinden viele Vorteile“, stellte Karsten Fehr richtig. Grund für das Missverständnis sei wahrscheinlich der Beschluss des Bad Hönninger VG-Rates, mit welchem sich dieser in seiner Sitzung Ende Januar mit 15 Ja-, fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen darauf geeinigt hatte, bis zur Gebietsänderung keinen Nachfolger von VG-Chef Michael Mahlert zu wählen, der seit Anfang des Jahres Erster Kreisbeigeordneter ist. Der VG-Rat sei damit dem Vorschlag des Landes gefolgt, die vakante Stelle durch einen „Beauftragten“ auszufüllen.
„Da wir im Gegensatz zur VG Bad Hönningen gesetzlich keinen Gebietsänderungsbedarf haben, sieht Mainz auch keine Veranlassung, für die VG Unkel eine ähnliche gesetzliche Änderung zu erlassen, wie sie für Bad Hönningen vorgesehen ist. Entsprechend ist davon auszugehen, dass wir in 2019 nach der Kommunalwahl unabhängig von einer möglichen Dreier-Fusion im zweiten Halbjahr zunächst die Wahl des VG-Bürgermeisters durchführen werden“, führte Karsten Fehr aus. Das Land habe in seinem Schreiben vom 25. Januar klarstellend ausgeführt, dass es eine Realisierung der Gebietsänderungsmaßnahme bis zum 1. Januar 2021 für eine sachgerechte Lösung halte. Somit müsste der Unkeler VG-Chef im Fall einer großen Fusion auf jeden Fall ein Zeitraum von gut über einem Jahr überbrücken, bevor der neue Verwaltungschef gewählt werde.
DL
